Lexikon - Begriffserklärungen zum Fremdenrecht

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Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz - AVG

Im AVG wird das Verfahren einer Vielzahl von Verwaltungsbehörden weitgehend einheitlich gestaltet.

Ankerfremde

Ehegattin, Ehegatte oder Elternteil, die/der bereits niedergelassen ist

Assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige

Türkische Staatsangehörige, die aufgrund längerer Aufenthalts- und Beschäftigungszeiten für sich selbst und ihre Familien Erleichterungen für den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt genießen

AMS - Gutachten

Ein Erstantrag "Rot-Weiß-Rot-Karte" als selbständige Schlüsselkraft kann nur dann von der MA 35 positiv erledigt werden, wenn das Gutachten des Arbeitsmarktservice bestätigt, dass durch die beabsichtigte Tätigkeit gesamtwirtschaftlicher Nutzen entsteht.

AMS - Mitteilung

Ein Erstantrag "Rot-Weiß-Rot-Karte" oder "Blaue Karte-EU" kann nur dann von der MA 35 positiv erledigt werden, wenn die Mitteilung des Arbeitsmarktservice bestätigt, dass die Voraussetzungen einer Schlüsselkraft erfüllt werden.

AMS - Stellungnahme

Ein Erstantrag "für Selbständige nach dem Europaabkommen" kann nur dann von der MA 35 positiv erledigt werden, wenn die Stellungnahme des Arbeitsmarktservice bestätigt, dass die beabsichtigte Tätigkeit dem Europaabkommen entspricht (derzeit kein Abkommen).

Aufenthaltsbewilligung

Aufenthaltstitel für die vorübergehende Niederlassung

(spezielle) Aufenthaltstitel

Seit dem 1.7.2011 gibt es folgende neue Aufenthaltstitel: Rot-Weiß-Rot-Karte, Rot-Weiß-Rot-Karte plus und Blaue Karte-EU.
Weitere Aufenthaltstitel: Familienangehörige, Daueraufenthalt-EG, Daueraufenthalt-Familienangehöriger

Aufenthaltszweck

(beabsichtigte) Tätigkeit in Österreich

Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG)

Das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) regelt die Voraussetzungen für die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern im Bundesgebiet

Ausländergrunderwerbsgesetz

Nach dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz benötigen Fremde eine behördliche Genehmigung zum Kauf eines (Mit-)Eigentums an Liegenschaften

Ausnahmetatbestand

Bestätigter Ausnahmegrund (von der Integrationsvereinbarung, wie Krankheit, hohes Alter)

Befreiungsschein

Dokument, das Ausländerinnen und Ausländern, die dem Ausländerbeschäftigungsgesetz unterliegen, ermöglicht, in Österreich beschäftigt zu werden. Der Befreiungsschein wird auf Antrag befristet auf fünf Jahre ausgestellt.

Beglaubigungsvermerk

Beurkundung, dass die Ausfertigung mit der Erledigung des betreffenden Geschäftsstückes - der "Urschrift" - übereinstimmt

Beiblatt für die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber

Dieses Beiblatt ist von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber, die oder der eine unselbstständige Schlüsselkraft beschäftigen möchte, vor Antragstellung auszufüllen.

Berufsvertretungsbehörde

Österreichische Botschaft oder Österreichisches Generalkonsulat im Heimatland

Österreichische Vertretungsbehörden

Beschäftigungsbewilligung

Ist eine vom AMS auf Antrag der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers ausgestellte Bewilligung, die einer bestimmten Person ermöglicht, für eine gewisse Zeit bei einer bestimmten Firma zu arbeiten.

Biometrisches Passfoto

Den Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft entsprechend, farbig, nicht älter als sechs Monate, 45 mal 35 Milimeter im Hochformat; Das Bild darf ausschließlich die betreffende Person zeigen, der Hintergrund muss einfärbig hell sein, der Kopf der Person soll etwa zwei Drittel des Bildes einnehmen, der Augenabstand muss zumindest acht Milimeter betragen. Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme zeigen.

Blaue Karte EU

Seit 1. Juli 2011 neu eingeführter Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Akademiker aus Drittstaaten.

Dienstbarkeit

Grundbücherlich eingetragenes (meist unentgeltliches) Wohnrecht

Drittstaatsangehörige

Personen, die nicht EWR-Bürgerinnen oder EWR-Bürger sind

Einlagezahl

Im Grundbuch wird jeder Grundbuchskörper (das ist die Liegenschaft, auf die sich die Eintragungen beziehen) als eigene Einlage erfasst, die mit einer Einlagezahl versehen wird. Die Liegenschaft kann aus mehreren Grundstücken bestehen, die regelmäßig in einer Katastralgemeinde liegen.

Einreisetitel

Visa A, C, D: von der österreichischen Vertretungsbehörde ausgestellt (im Inland nicht verlängerbar!)

Einzelsicherungsbescheinigung

Vom Arbeitsmarktservice auf Antrag ausgestellte Bestätigung, dass einer/einem oder mehreren Ausländerinnen oder Ausländern bei Vorliegen der Voraussetzungen die Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen in Aussicht gestellt wird

Entnahmen

In etwa das Gleiche wie das Geschäftsführungsentgelt

Ersatzkraftverfahren

Prüfung des Arbeitsmarktservice, ob für die von der beantragten Ausländerin/von den beantragten Ausländern zu besetzende Stelle weder eine Inländerin/ein Inländer noch eine oder ein am Arbeitsmarkt verfügbare Ausländerin oder ein verfügbarer Ausländer zur Verfügung steht

Erstantrag

Antrag auf Aufenthaltsbewilligung oder Niederlassungsbewilligung einer Person, die über keinen Aufenthaltstitel verfügt

Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Mitgliedsstaat der Europäischen Union (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern) sowie außerhalb der EU - Island, Liechtenstein und Norwegen

Feststellungsbescheid des Arbeitsmarktservice gemäß § 2 Absatz 4 Ausländerbeschäftigungsgesetz

Bestätigung des Arbeitsmarktservice, dass die Antragstellerin oder der Antragssteller wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsführung hat

Freizügigkeit

Das (EU-)gemeinschaftliche Recht einer EWR-Bürgerin oder eines Bürgers, sich in Österreich niederzulassen

Generalkonsulat

Österreichische Berufsvertretungsbehörde im Ausland, die - wie die österreichische Botschaft- zur Entgegennahme der Anträge auf Erteilung von Erst-Aufenthaltstiteln und zu deren Weiterleitung an die Inlandsbehörden zuständig ist, ebenso zur Erteilung bestimmter Aufenthaltstitel

Geschäftsführungsentgelt

Gehalt der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers beziehungsweise die Entnahme der Gesellschafterin oder des Gesellschafter (muss von der Steuerberaterin oder dem Steuerberater schriftlich bestätigt werden)

Gesetzliche Interessensvertretungen

Zur Vertretung der Interessen verschiedener beruflicher Gruppen sind durch Gesetze unterschiedliche Selbstverwaltungskörper eingerichtet (wie Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Landwirtschaftskammer, sonstige gesetzliche Berufsvertretungen); diesen werden regelmäßig Begutachtungsrechte im Gesetzgebungsverfahren, Mitwirkungsrechte an der Vollziehung und in verschiedenen Fällen auch eine Disziplinargewalt (wie Rechtsanwaltskammer) eingeräumt

Haftungserklärung

  • Von einem österreichischen Notar oder einem inländischen Gericht beglaubigte Erklärung Dritter mit mindestens fünfjähriger Gültigkeitsdauer
  • Aufkommen für Krankenversicherung, Unterkunft, Unterhaltsmittel
  • Haftung für den Ersatz von Kosten für Aufenthaltsverbot, Ausweisung, Zurückschiebung, Vollziehung der Schubhaft, einschließlich Aufwendungen für gelindere Mittel, Sozialhilfe, Kosten aus der Grundversorgungsvereinbarung
  • Bei Niederlassungsbewilligung "Angehöriger" Vorlage durch den zusammenführenden Österreicher verpflichtend, bei Aufenthaltsbewilligung "Künstler", "Schüler" und "Studierender" möglich.

Honorarkonsulat

Ehrenamtliche Stelle, die den österreichischen Berufsvertretungsbehörden im Ausland behilflich ist (kann Anträge entgegennehmen und weiterleiten), jedoch keinerlei Befugnisse zur Erteilung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen hat

Inlandsantragstellung (berechtigter Personenkreis)

  • Familienangehörige von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft nach rechtmäßiger Einreise während ihres rechtmäßigen Aufenthalts
  • Fremde, die bisher rechtmäßig niedergelassen waren, aber für diese Niederlassung keine Bewilligung nach dem NAG benötigten, bis längstens sechs Monate nach ihrer rechtmäßigen Niederlassung
  • Fremde, die (in der Vergangenheit) die österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EWR-Landes hatten, bis längstens sechs Monate nach deren Verlust
  • Kinder binnen sechs Monaten ab der Geburt, wenn die Mutter einen gültigen Aufenthaltstitel hat
  • Personen, die zur visumsfreien Einreise berechtigt sind, während ihres erlaubten visumsfreien Aufenthalts
  • Fremde, die eine Aufenthaltsbewilligung als Forscherin beziehungsweise Forscher beantragen und ihre Familienangehörige
  • Drittstaatsangehörige, die als besonders Hochqualifizierte einen Aufenthaltstitel Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen, während ihres rechtmäßigen Aufenthaltes mit einem Visum gemäß § 24a FPG
  • Drittstaatsangehörige, die als Studienabsolventinnen beziehungsweise -absolventen die Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen, während ihres rechtmäßigen Aufenthaltes mit einer Bestätigung gemäß § 64 Abs. 4 NAG

Zu beachten
Eine Inlandsantragstellung schafft keinen über den erlaubten sichtvermerksfreien Aufenthalt hinausgehendes Bleiberecht!

Integrationsvereinbarung

Verpflichtung, die deutsche Sprache zu erlernen; Zum Eingehen der Integrationsvereinbarung sind jene Drittstaatsangehörige verpflichtet, die sich nach dem 1. Jänner 1998 in Österreich niedergelassen haben oder sich niederlassen wollen.

Details - Integrationsvereinbarung - Verpflichtung zu Deutsch- und Integrationskursen

Konventionsflüchtling

Konventionsflüchtlinge sind Personen, die Flüchtlingsschutz genießen. Das heißt, sie können nicht abgeschoben werden, weil in ihrem Heimatstaat aus bestimmten Gründen ihr Leben, ihre körperliche Unversehrtheit oder ihre Freiheit bedroht ist.

Zum Beispiel wegen Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung.

Der Rechtsstatus von Konventionsflüchtlingen ist in der Genfer Flüchtlingskonvention geregelt. In Österreich wird dieses Recht durch § 3 Asylgesetz 2005 umgesetzt.

Krankenversicherung - ausstellende Anstalt

Zum Beispiel: Wiener Gebietskrankenkasse, Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft; bei Privatversicherung - Angabe der Versicherungsanstalt und der Polizzennummer

Lebensunterhaltsmittel

Einkommen (Gehalt, Arbeitslosengeld, Kinderbetreuungsgeld, Pension, Alimente) oder Vermögen

Mehrheitsgesellschafterin/Mehrheitsgesellschafter

Mehrheitsgesellschafterin oder -gesellschafter einer GesmbH ist, wer mehr als 50 Prozent der Geschäftsanteile besitzt.

Natürliche Person

Rechtlicher Ausdruck für Menschen (Gegensatz ist die juristische Person)

Negativbestätigung

Bestätigung der MA 35, dass die Antragstellerin oder der Antragssteller keine Genehmigung nach dem Ausländergrunderwerbsgesetz braucht (wird für die Grundbuchseintragung benötigt)

Niederlassungsbewilligung

"Niederlassungsbewilligung" (ersetzt ab 1.7.2011 "Niederlassungsbewilligung beschränkt"). "NB-Angehöriger", NB "ausgenommen Erwerbstätigkeit".
Für Personen die sich dauernd niederlassen wollen.

Notariatsordnung

Rechtsvorschriften für Notarinnen und Notare

Obsorge

Gerichtlich bestätigtes Sorgerecht

Patenschaftserklärung

  • Von einem österreichischen Notar oder einem inländischen Gericht beglaubigte Erklärung Dritter mit mindestens dreijähriger Gültigkeitsdauer
  • Aufkommen für Krankenversicherung, Unterkunft, Unterhaltsmittel
  • Haftung für den Ersatz von Kosten für Aufenthaltsverbot, Ausweisung, Zurückschiebung, Vollziehung der Schubhaft, einschließlich Aufwendungen für gelindere Mittel, Sozialhilfe, Kosten aus der Grundversorgungsvereinbarung
  • Wird nur bei Anträgen auf humanitären Aufenthaltstitel für Personen, die sich mindestens seit dem 1. Mai 2004 durchgängig im Bundesgebiet aufgehalten haben, wovon die Hälfte des Zeitraumes rechtmäßig gewesen ist, akzeptiert.

Qualifikationsnachweis

Diplom, Abschlusszeugnis, Zeugnis ehemaliger Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber

Quotenfrei

Bestimmte Aufenthaltstitel unterliegen nicht der Quotenpflicht

Quotenpflicht

Für die meisten Erstniederlassungsbewilligungen muss außer den geforderten Unterlagen auch ein Quotenplatz vorhanden sein (die Bundesregierung legt jedes Jahr fest, wie viele Quotenplätze jedes Bundesland für die verschiedenen Aufenthaltstitel erhält)

Rechtsanspruch auf eine für Inländerinnen oder Inländer ortsübliche Unterkunft

Haupt- oder Untermietvertrag auf den eigenen Namen, Dienstwohnung

Rechtsanwaltsordnung

Die Rechtsanwaltsordnung regelt unter anderem die Erfordernisse zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft, Rechte und Pflichten der Rechtsanwälte, Erlöschen der Rechtsanwaltschaft, die Verfahrenshilfe, die Hinterbliebenenversorgung und enthält Strafbestimmungen

Rechtsgeschäft

Abstrakter Oberbegriff, der das allen Rechtsgeschäften Gemeinsame hervorhebt; ein Rechtsgeschäft besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen

Rechtskräftig

Durch Rechtsmittel (Berufung) nicht mehr zu bekämpfen (Beschwerde an Verwaltungsgerichtshof oder Verfassungsgerichtshof); Rechtskraftstempel des Gerichts macht die Rechtskraft ersichtlich

Rechtskraftklausel

Bestätigung, dass ein Bescheid ab einem bestimmten Datum rechtskräftig und vollziehbar ist

Rot-Weiß-Rot-Karte

Ab 1. Juli 2011 neu eingeführter Aufenthaltstitel, ersetzt "Niederlassungsbewilligung Schlüsselkraft"

3-Säulen-Modell:

  • Rot-Weiß-Rot-Karte für Spitzenkräfte
  • Personen mit Mangelberufen
  • Sonstige Schlüsselkräfte (Untergruppe Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen)

Beurteilung der Qualifikation durch das AMS nach Punktesystem.

Rot-Weiß-Rot-Karte plus

Ab 1. Juli 2011 neu eingeführter Aufenthaltstitel, ersetzt "Niederlassungsbewilligung unbeschränkt"

Sanktionsandrohungen

Androhung von Strafen: wie bei Nichterfüllen der Integrationsvereinbarung gibt es Sanktionen von Geldstrafen bis hin zur Ausweisung

Schlüsselkraft

Als Schlüsselkräfte gelten Ausländerinnen und Ausländer, die über eine besondere am inländischen Arbeitsmarkt nachgefragte Ausbildung oder über spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten mit entsprechender beruflicher Erfahrung verfügen. Seit den 1.7.2011 wird die Qualifikation vom AMS nach einem Punktesystem beurteilt. Bei selbständigen Schlüsselkräften bewertet das AMS den gesamtwirtschaftlichen Nutzen der beabsichtigten Erwerbstätigkeit in Bezug auf Transfer von Investitionskapital und/oder Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

Sicherungsbescheinigung

Ein vom AMS auf Antrag der Arbeitsgeberin/ des Arbeitgebers ausgestellte Zusage, dass eine bestimmte Person eine Beschäftigungsbewilligung erhalten wird, sofern und sobald der entsprechende Aufenthaltstitel erteilt wird.

Soziales Interesse

Beim Ausländergrunderwerb, das heißt wenn ein Drittstaatsangehöriger ein Grundstück, eine Wohnung erwerben will: ein soziales Interesse liegt beispielsweise vor, wenn das Erwerbsobjekt der Befriedigung eines persönlichen Wohnbedürfnisses der Antragstellerin oder des Antragstellers dienen soll. Weiters kann von einem sozialen Interesse gesprochen werden, wenn eine letztwillige Verfügung vorweggenommen werden soll oder ein schenkungsweiser Erwerb von einer oder einem nahen Angehörigen erfolgt.

Statutschule

Eine Statutschule ist eine allgemeinbildende Schule mit Organisationsstatut. Es handelt sich um eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht nach § 14 Abs. 2 lit. b PrivSchG, die keinem Typus einer öffentlichen Schule entspricht.

Zu den Statutschulen gehören Realschulen, Waldorfschulen, Montessorischulen, Pestalozzischulen und Bildungswerkstätten nach Wild.

Strafregisterauszug

Polizeiliches Führungszeugnis aus der Heimat, aus dem ersichtlich ist, ob Vorstrafen bestehen. Für Personen ab dem 14. Lebensjahr. Das polizeiliche Führungszeugnis sollte bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.

Touristensichtvermerk

Von den österreichischen Botschaften (Berufsvertretungsbehörden) ausgestelltes Visum

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

Bestätigung des Finanzamtes, dass keine Schulden bestehen

Unterhaltspflichtige Person

Person, die Unterhalt gewährt, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller selbst über kein eigenes Einkommen verfügt (wie Ehegatte und Vater für nicht berufstätige Ehegattin und Kinder)

Vereinsstatuten

In den Statuten werden der Name, die Zielsetzungen und die innere Organisation eines Vereins bestimmt. Sie bilden zusätzlich die Grundlage der Vereinsorganisation. Darüber hinaus sind die Vereinsstatuten als zivilrechtlicher Vertrag zwischen den Mitgliedern sowie zwischen jedem Mitglied und dem Verein anzusehen.

Verlängerungsantrag

Um einen bestehenden Aufenthaltstitel zu verlängern

Verwandte in absteigender Linie

Kinder und Enkelkinder

Verwandte in aufsteigender Linie

Eltern und Großeltern

Visa

Einreisetitel (Achtung: es können keine Visa in Österreich verlängert werden!)

Visum A (Flugtransitvisum)

Berechtigt Angehörige von Drittstaaten, die der Transitvisumpflicht unterliegen, sich während einer Zwischenlandung in der internationalen Transitzone eines Flughafens aufzuhalten. Das Flugtransitvisum gestattet diesen jedoch nicht die Einreise in das Hoheitsgebiet des betreffenden Staates und dürfen im Inland grundsätzlich nicht erteilt werden.

Visum C (Reisevisum)

Berechtigt zur Einreise in den Schengen-Raum und zu einem Aufenthalt von maximal drei Monaten innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten, beginnend mit der ersten Einreise in einen der Schengen-Staaten.

Visum D (Aufenthaltsvisum)

Ist ein nationales österreichisches Visum, das für eine Aufenthaltsdauer in Österreich von drei bis höchstens sechs Monaten erteilt werden kann. Dieses Visum berechtigt zu einer bis zu drei Monaten dauernden Durchreise durch die Schengen-Staaten, um nach Österreich zu gelangen. Visum D berechtigt zu einer bloß vorübergehenden Erwerbstätigkeit, die selbständig, unselbständig (Vorliegen einer Sicherungsbescheinigung des AMS ist Voraussetzung) oder auch vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen ist für Aufenthalte bis zu sechs Monaten. Dieses Visum wird von der österreichischen Vertretungsbehörde ausgestellt und ist nicht im Inland verlängerbar. Es kombiniert die Bewilligung eines sechsmonatigen Aufenthaltes zu Erwerbszwecken in Österreich mit einem touristischen Aufenthalt in anderen Schengenländern bis zu drei Monaten während der Geltungsdauer.

Visumfreie Einreise

Für Personen aus gewissen Staaten ist die Einreise nach Österreich ohne Touristensichtvermerk und der legale Aufenthalt für drei Monate innerhalb eines Halbjahres zulässig.

Volkswirtschaftliches Interesse

ist gegeben, wenn das Erwerbsobjekt der Ansiedelung oder Erweiterung eines Betriebes dienen oder durch den Erwerb ein bestehender Betrieb erhalten werden soll.

Wohnrecht

Das Recht, die bewohnbaren Teile eines Hauses (einer Wohnung) zum eigenen Bedürfnis zu nutzen

Zulassungsbescheid

Zusage über einen Studienplatz

Zusammenführende

Sind Personen, von denen ein Aufenthaltsrecht abgeleitet werden soll.

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Öffentlichkeitsarbeit (Magistratsabteilung 35)
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