Integrationsvereinbarung bis 30.6.2011

Für Personen, die sich vor dem 30.6.2011 niedergelassen haben, gelten folgende Regelungen (Diese Integrationsvereinbarung muss bis spätestens 30.6.2013 erfüllt werden, auch wenn der ursprüngliche Erfüllungszeitraum länger war):

Verpflichtung zu Deutsch- und Integrationskursen

Ziel der Integrationsvereinbarung ist vor allem der Erwerb der deutschen Sprache. Personen haben sich mit Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung bis spätestens 30.06.2013 verpflichtet.

Ausnahmen

  • Personen, die eine schriftliche Erklärung abgeben, dass der Aufenthalt in Österreich nicht länger als zwölf Monate innerhalb von zwei Jahren dauert (in diesem Fall ist kein Verlängerungsantrag im Inland möglich)
  • Kinder, die das neunte Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Alte oder kranke Personen
  • Die Verpflichtung zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung besteht dann nicht, wenn diese (nach dem Fremdengesetz 1997) am 1. Jänner 2006 bereits erfüllt wurde oder die betreffende Person von der Erfüllung ausgenommen war. Die neuen Regelungen nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz gelten auch dann nicht, wenn vor dem 1. Jänner 2006 mit der Erfüllung der Integrationsvereinbarung begonnen wurde und diese bis spätestens 31. Dezember 2006 erfüllt wird.

Im Rahmen der Integrationsvereinbarung gibt es zwei Module. Ein Modul beschäftigt sich mit der eventuell notwendigen Alphabetisierung, das zweite mit dem Erwerb der deutschen Sprache. Personen sollen einfache Texte lesen und sich auf Deutsch verständigen können.

Module

Modul 1 - Alphabetisierung

  • Inhalt: Lesen und Schreiben
  • Ausmaß: 75 Stunden
  • Nachweis: Es reicht in der Regel ein Nachweis darüber, dass Lesen und Schreiben beherrscht wird. Ein Schulzeugnis - auch aus der Heimat - ist dafür ausreichend.

Modul 2 - Deutsch-Integrationskurs

  • Inhalt: Deutschkenntnisse und Befähigung zur Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich
  • Ausmaß: 300 Stunden
  • Nachweis: Das Modul 2 kann auf folgende Arten erfüllt werden:
    • Erfolgreicher Abschluss eines Deutsch-Integrationskurses bei einem ÖIF-zertifizierten Kursinstitut: 69 KB PDF2 MB RTF
    • Mindestens fünfjähriger Besuch einer Pflichtschule in Österreich sowie der positive Abschluss im Fach "Deutsch" oder der positive Abschluss im Fach "Deutsch" auf Niveau der neunten Schulstufe
    • Positiver Abschluss im Fach "Deutsch" an einer ausländischen Schule (Niveau der neunten Schulstufe)
    • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (zum Beispiel durch ein ÖSD-Prüfungszertifikat auf dem Niveau A2 Grundstufe Deutsch)
      ÖSD-Prüfungszentren: 54 KB PDF2 MB RTF
    • Nachweis eines Schulabschlusses, der der allgemeinen Universitätsreife oder einem Abschluss in einer berufsbildenden mittleren Schule entspricht
    • Lehrabschlussprüfung gemäß dem Berufsausbildungsgesetz
    • "Niederlassungsbewilligung - Schlüsselkraft" oder eine besondere Führungskraft im Sinne des § 2 Absatz 5a AuslBG und deren Familienangehörige

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