Aufenthaltsbewilligung für Drittstaatsangehörige für den vorübergehenden Aufenthalt ohne Niederlassungsabsicht

Eine Aufenthaltsbewilligung wird für den vorübergehenden Aufenthalt ohne Niederlassungsabsicht benötigt. Alle Aufenthaltsbewilligungen werden quotenfrei erteilt.

Arten und Zwecke von Aufenthaltsbewilligungen über sechs Monate

Erwerbstätigkeit

Bildung und Sozialdienstleistung

  • "Schüler"
    • Für den ordentlichen Schulbesuch an einer öffentlichen Schule, einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht oder einer zertifizierten nichtschulischen Bildungseinrichtung
  • "Studierender"
    • Außerordentliches oder ordentliches Studium
  • "Sozialdienstleistender"
    • Sozialdienstleistung ohne Erwerbszweck für ein Jahr

Familiengemeinschaft bei Aufenthaltsbewilligungen

Für Personen mit den Aufenthaltsbewilligungen "Rotationsarbeitskraft", "Künstler", "Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit", "Studierender" sowie "Forscher" besteht die Möglichkeit, dass auch Ehegattinnen beziehungsweise Ehegatten, eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerinnen beziehungsweise Partner, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, sowie minderjährige unverheiratete Kinder eine Aufenthaltsbewilligung zum Zweck der Familiengemeinschaft erhalten.

Personen mit den Aufenthaltsbewilligungen "Betriebsentsandter", "Selbstständiger", "Schüler" sowie "Sozialdienstleistender" haben diese Möglichkeit nicht.

Verantwortlich für diese Seite:
Öffentlichkeitsarbeit (Magistratsabteilung 35)
Kontaktformular