Derzeitiger Wohnsitz im Ausland - Verleihung der Staatsbürgerschaft

Wenn Sie derzeit im Ausland wohnhaft sind, bestimmen folgende Bedingungen (neben den allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen) den Verleih der Staatsbürgerschaft:

  • Sie erbringen außerordentliche Leistungen im besonderen Interesse der Republik oder
  • Sie waren österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger, sind geschieden oder verwitwet oder
  • Sie waren Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines der Nachfolgestaaten der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie oder staatenlos oder
  • Sie hatten vor dem 9. Mai 1945 Ihren Hauptwohnsitz in Österreich, haben mit Ihrem späteren Ehegatten Österreich verlassen und dieser hat die Staatsbürgerschaft durch Erklärung oder Verleihung aus dem Grund der erfolgten oder zu erwartenden Verfolgung der NSDAP oder anderer Behörden des dritten Reiches wegen seines Einsatzes für die demokratische Republik Österreich erworben.

Wiedererwerb der Staatsbürgerschaft durch Anzeige

Waren Sie österreichische Staatsbürgerin oder Staatsbürger und mussten sich aus rassischen oder politischen Gründen vor dem 9. Mai 1945 ins Ausland begeben, ist ein Wiedererwerb der Staatsbürgerschaft durch Anzeige möglich.

Zu beachten

Bitte wenden Sie sich für allfällige Auskünfte an Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihren zuständigen Sachbearbeiter:

  • Telefon: +43 1 4000 - DW
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    • K bis M: DW 35117
    • N bis Z: DW 35118
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