Mutter verwitwet - Notwendige Unterlagen für die Geburtsurkunde
- Ist die Geburt des Kindes innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Ehegatten erfolgt, setzen Sie sich bitte telefonisch mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung.
- Geburtsurkunde der Mutter
- Gegebenenfalls Nachweis des Wohnsitzes der Mutter im Ausland
- Nachweis der Staatsangehörigkeit der Mutter
- Österreicherin: Staatsbürgerschaftsnachweis
(Sollten Sie noch nie im Besitz eines Staatsbürgerschaftsnachweises gewesen sein, so ersuchen wir Sie, mit dem zuständigen Standesamt Kontakt aufzunehmen.) - Nicht-Österreicherin: Reisepass, Staatsangehörigkeitsausweis
- Österreicherin: Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde der letzten Ehe
- Sterbeurkunde des Ehegatten
- Anerkennung der Vaterschaft
- Familienname des Kindes nach der Geburt
Information über Unterlagen
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