Mutter verwitwet - Notwendige Unterlagen für die Geburtsurkunde

  • Ist die Geburt des Kindes innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Ehegatten erfolgt, setzen Sie sich bitte telefonisch mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung.
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Gegebenenfalls Nachweis des Wohnsitzes der Mutter im Ausland
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit der Mutter
    • Österreicherin: Staatsbürgerschaftsnachweis
      (Sollten Sie noch nie im Besitz eines Staatsbürgerschaftsnachweises gewesen sein, so ersuchen wir Sie, mit dem zuständigen Standesamt Kontakt aufzunehmen.)
    • Nicht-Österreicherin: Reisepass, Staatsangehörigkeitsausweis
  • Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Anerkennung der Vaterschaft
  • Familienname des Kindes nach der Geburt

Information über Unterlagen

Urkunden und Nachweise

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