Voraussetzungen - Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft

Ermittlungen zur Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft sind nur möglich, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt. Dokumente die den Erwerb, Besitz oder auch den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Sie, Ihre Eltern oder Großeltern belegen, sind notwendig. Nur dann hat Ihr schriftlicher Antrag auf Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft Aussicht auf Erfolg.

Klärungsbedürftige Umstände des Erwerbes, Besitzes oder Verlustes Ihrer Staatsbürgerschaft können weit in der Vergangenheit liegen. Diese können etwa von den Ereignissen nach Ende der beiden Weltkriege beeinflusst worden sein. Es kann daher notwendig sein, die Staatsbürgerschaftsverhältnisse der Eltern (des ehelichen Vaters oder der unehelichen Mutter) und deren Vorfahren (Groß- oder Urgroßeltern) zu prüfen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Ungeklärtheit Ihrer Staatsbürgerschaftsverhältnisse auf die Ereignisse nach dem Untergang Österreich-Ungarns (1918) zurückzuführen ist.

Österreich-Ungarn

Altösterreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger (Staatsbürgerinnen und Staatsbürger des Kaiserreichs Österreich) wurden nach dem Untergang der Monarchie (1918) nur österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger (Staatsbürgerinnen und Staatsbürger der Republik Österreich), wenn sie beim Inkrafttreten des Staatsvertrages von St. Germain (16. Juli 1920) das Heimatrecht in einer bei der Republik Österreich verbliebenen Gemeinde besaßen. Heimatberechtigte einer Gemeinde, die an einen so genannten Nachfolgestaat (Italien, Jugoslawien, Polen, Rumänien, Tschechoslowakei) fiel, erwarben unter Ausschluss der österreichischen Staatsbürgerschaft die Staatsangehörigkeit des Nachfolgestaates. Ausgenommen sind jene Personen, die in der Folge für die österreichische Staatsbürgerschaft optierten. Diese Option hatte in der Regel die Übersiedlung ins Gebiet der Republik Österreich zur Bedingung.

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