Erforderliche Unterlagen - Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft

Eigene Dokumente

  • Ausführlicher Lebenslauf (Angabe aller Wohn- und Aufenthaltsorte von Geburt an, berufliche Laufbahn, allfällige Militärdienstleistung)
  • Geburtsurkunde in Kopie
  • Urkundliche Nachweise über Erwerb oder Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft (wie Kopien des Staatsbürgerschaftsnachweises, der Einbürgerungsurkunde, wichtiger Seiten des Reisepasses)
  • Gegebenenfalls Nachweis über die gegenwärtige fremde Staatsangehörigkeit (insbesondere wann und wodurch der Erwerb dieser Staatsangehörigkeit erfolgt ist)
  • Bestätigung über die (Nicht-)Ableistung des Militärdienstes durch Sie/Ihren Vater im Wohnsitzstaat. Bei einer Ableistung des Militärdienstes sollte der Bestätigung zu entnehmen sein, ob Sie/Ihr Vater freiwillig oder auf Grund einer Einberufung den Militärdienst geleistet haben/hat.

Dokumente von Angehörigen

Bei unehelicher Abstammung sind die Urkunden der Mutter und nicht die des (unehelichen) Vaters vorzulegen.

  • Geburtsurkunde Ihres Vaters/Großvaters in Kopie
  • Heiratsurkunde Ihrer Eltern in Kopie
  • Alle vorhandenen Staatsangehörigkeitsurkunden, auch vom Vater/Großvater in Kopie (wie Heimatscheine, Staatsbürgerschaftnachweise oder Verleihungsurkunden, alte Reisepässe, Optionsdekrete)
  • Sterbeurkunde des Vaters/Großvaters in Kopie
  • Gegebenenfalls urkundlicher Nachweis über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit des Vaters/Großvaters
  • Gegebenenfalls Nachweis über die Staatsangehörigkeit Ihres Ehemannes
  • Gegebenenfalls urkundlicher Nachweis, dass Ihr Vater/Großvater die Staatsangehörigkeit seines Wohnsitzstaates niemals erworben hat
  • Gegebenenfalls schriftliche Aufstellung über
    • sämtliche Wohn- beziehungsweise Aufenthaltsorte des Vaters und Großvaters seit ihrer Geburt,
    • sämtliche berufliche Tätigkeiten des Vaters/Großvaters (führen Sie bitte an, ob und wann Ihr Vater/Großvater in den Militärdienst oder in den öffentlichen Dienst eines fremden Staates getreten ist).

Zu beachten

Fremdsprachige Urkunden müssen zusammen mit Übersetzungen in die deutsche Sprache, die von einer gerichtlich beeideten Übersetzerin oder einem Übersetzer angefertigt wurden, vorgelegt werden.

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