Ferialpraktikum bei der Stadt Wien

Für 2012 können leider keine Bewerbungen mehr angenommen werden.

Das Angebot an Ferialtätigkeiten richtet sich überwiegend an Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten technischer Fach- oder Studienrichtungen. Bevorzugt werden Bewerberinnen und Bewerber, die Pflichtpraktika vorweisen müssen. Darüber hinaus werden Ferialpraxisplätze im Rahmen verschiedener Büroverwendungen in Dienststellen der Stadt Wien angeboten. Seit Herbst 2011 werden wieder Ferialpraktikantinnen und Ferialpraktikanten für 2012 gesucht.

Ferialpraktika können grundsätzlich nur in den Monaten Juli oder August in der Dauer von mindestens vier Wochen absolviert werden, ein Kalendermonat darf jedoch nicht überschritten werden.

Ausbildungsbezogene Voraussetzungen

Bei der Auswahl für Ferialpraxisplätze können Bewerbungen von Interessentinnen und Interessenten mit folgendem Ausbildungsstand zum Zeitpunkt der Absolvierung der Ferialpraxis berücksichtigt werden:

  • Schülerinnen und Schüler nach Absolvierung der 6. Stufe einer allgemeinbildenden höheren Schule
  • Schülerinnen und Schüler nach Absolvierung der 2. Stufe einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule
  • Studierende an Sonderformen solcher Schulen (wie zum Beispiel an Kollegs)
  • Studierende an Universitäten und Fachhochschulen

Die Ausbildung darf zum Zeitpunkt der Absolvierung der Ferialpraxis noch nicht abgeschlossen sein.

Bewerbungszeit

Bewerbungen können ab Herbst für das Folgejahr übermittelt werden. Die Auswahl für die Praktikumsplätze erfolgt im März. Zusagen erfolgen ausschließlich schriftlich.

Bewerbungsdetails

Die Bewerbung hat schriftlich zu erfolgen, insbesondere mittels E-Mail . Wir ersuchen Sie, der Bewerbung keine Originaldokumente anzuschließen.

Ihre Bewerbung soll folgende Unterlagen enthalten:

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Kopie des letzten Jahreszeugnisses oder - wenn bereits vorhanden - des Semesterzeugnisses, bei Studierenden die Studienbestätigung (Inskriptionsbescheinigung, Bestätigung über den Studienerfolg oder Diplomprüfungszeugnis)

Aus der Bewerbung beziehungsweise dem Lebenslauf sollte jedenfalls Folgendes ersichtlich sein:

  • Persönliche Daten (z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
  • Besuchte Universität, Fachhochschule oder Schule (Schultyp), Studien- beziehungsweise Fachrichtung, Studienabschnitt beziehungsweise Schulstufe
  • Angabe, wenn die Absolvierung des Praktikums schulrechtlich oder hochschulrechtlich vorgeschrieben ist
  • Eventuell vorhandene spezielle Kenntnisse und Interessen
  • Bevorzugter Einsatzmonat (Juli oder August)

Ein Einsatz in dem von Ihnen bevorzugten Bereich oder Monat kann nicht garantiert werden. Dies gilt insbesondere für allgemeine Büroverwendungen.

Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Staaten als aus EWR-Mitgliedstaaten benötigen eine Beschäftigungsbewilligung (Arbeitserlaubnis, Befreiungsschein) nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, außer es handelt sich um eine Ferialtätigkeit, welche Schülerinnen und Schülern eines geregelten Lehr- oder Studienganges an einer inländischen Bildungseinrichtung mit Öffentlichkeitsrecht vorgeschrieben ist (Pflichtpraktikum).

Bewerbungsadresse

Magistrat der Stadt Wien
Magistratsabteilung 2 - Personalservice
Rathausstraße 4
1082 Wien
E-Mail: ferialpraktikum@ma02.wien.gv.at

Auswahlverfahren

Die Auswahl erfolgt primär nach dem erzielten Schulerfolg (Zeugnis) und der Gestaltung der Bewerbung sowie dem Bedarf aufgrund der zur Verfügung stehenden Praktikumsplätze und den Möglichkeiten aufgrund der Ausbildung, die absolviert wird. Ein positives Auswahlkriterium ist auch, wenn die Absolvierung des Praktikums schulrechtlich oder hochschulrechtlich vorgeschrieben ist (Pflichtpraktikum). Die Erfolgsaussichten der Bewerbung werden allerdings auch dadurch bestimmt, dass die Zahl der Bewerbungen die zur Verfügung stehenden Praktikumsplätze mehrfach übersteigt.

Entlohnung

Abhängig von ihrem Ausbildungsstand erhalten Ferialpraktikantinnen und Ferialpraktikanten folgende Entlohnung:

Ein monatliches Gehalt von 581,38 Euro erhalten:

Schülerinnen und Schüler nach Absolvierung der sechsten Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule beziehungsweise der zweiten oder dritten Klasse einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule.

Ein monatliches Gehalt von 617,72 Euro erhalten:

Schülerinnen und Schüler nach Absolvierung der siebten Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule beziehungsweise der vierten Klasse einer berufsbildenden höheren Schule.

Ein monatliches Gehalt von 690,39 Euro erhalten:

  • Maturantinnen und Maturanten,
  • Studentinnen und Studenten eines Diplomstudiums im ersten Studienabschnitt,
  • Studentinnen und Studenten eines Bachelorstudiums, die bei Praktikumsbeginn weniger als 120 ECTS-Anrechnungspunkte nachweisen beziehungsweise die sich - sollte das Bachelorstudium in Studienabschnitte gegliedert sein - im ersten Studienabschnitt befinden sowie
  • Studentinnen und Studenten an Fachhochschulen vor Abschluss des vierten Semesters.

Ein monatliches Gehalt von 763,06 Euro erhalten:

  • Studentinnen und Studenten eines Diplomstudiums im zweiten Studienabschnitt,
  • Studentinnen und Studenten eines Bachelorstudiums, die bei Praktikumsbeginn 120 und mehr ECTS-Anrechnungspunkte nachweisen beziehungsweise die sich - sollte das Bachelorstudium in Studienabschnitte gegliedert sein - im zweiten Studienabschnitt befinden,
  • Studentinnen und Studenten eines Masterstudiums sowie
  • Studentinnen und Studenten an Fachhochschulen nach Abschluss des vierten Semesters.

Das jeweils angeführte monatliche Gehalt ist ein Bruttogehalt (von dem die gesetzlichen Abzüge abzuziehen sind) unter Einschluss der Urlaubsabfindung und anteilsmäßigen Sonderzahlung. Es bezieht sich auf einen vollen Kalendermonat, das heißt, dass das Gehalt bei kürzerer Beschäftigungsdauer (Dauer des Dienstverhältnisses weniger als 30 Kalendertage) anteilsmäßig berechnet wird.

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