Staatliche Behörden in Wien

Der Bund erledigt zahlreiche Aufgaben mit eigenen Organen, die in der Regel - aus Zweckmäßigkeitsgründen - jeweils für den Bereich eines Bundeslandes zuständig sind. Die wichtigsten dieser Stellen sind:

Schulbehörden des Bundes

Der Bund hat in den Bundesländern für die ihm obliegenden Schulangelegenheiten eigene Bundesbehörden, die Landesschulräte, eingerichtet. In Wien ist das der Stadtschulrat. Diese sind der zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister nachgeordnet.

An der Spitze der kollegialen Behörde Landesschulrat (in Wien: Stadtschulrat) steht die jeweilige Landeshauptfrau oder der jeweilige Landeshauptmann als Präsidentin beziehungsweise Präsident. Die Bestellung einer amtsführenden Präsidentin oder eines amtsführenden Präsidenten sowie einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten ist vorgesehen.

Die stimmberechtigten Mitglieder des Kollegiums werden jeweils durch die Landesregierung nach dem Proportionalsystem bestellt. Die Kollegien sind weisungsfreie Behörden. In den anderen Bundesländern, nicht jedoch in Wien, sind auf der Ebene der Verwaltungsbezirke auch Bezirksschulräte eingerichtet.

Universitäten

Die Einrichtung und die Führung von Universitäten und Hochschulen ist eine Bundesangelegenheit. Sie fällt damit nicht in die Zuständigkeit der Länder oder Gemeinden.

Finanzverwaltung des Bundes

Die Finanzverwaltung des Bundes wird durch eigene Bundesbehörden durchgeführt.

Die Finanzämter sind in Wien die erste Instanz. Sie sind in der Regel für mehrere Stadtbezirke zuständig. Berufungsinstanz in Steuerverfahren ist der unabhängige Finanzsenat.

Der Stadt Wien kommt auf diese Behörden kein Einfluss zu.

Gerichte

Einer der fundamentalen Grundsätze der österreichischen Bundesverfassung ordnet die Gerichtsbar-keit dem Bund zu ("alle Gerichtsbarkeit ist Bundessache").

Wien ist der Sitz der Höchstgerichte (Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof; Oberster Gerichtshof). Für den Bereich des Bundeslandes (zum Teil auch darüber hinaus) sind noch das Oberlandesgericht, das Landesgericht und die Bezirksgerichte beziehungsweise Sondergerichte (Handelsgericht, Arbeits- und Sozialgericht) eingerichtet. Mitwirkungsfunktionen hat Wien bei der Auswahl der Geschworenen und Schöffen.

Arbeitsmarktservice

Mit 1. Juli 1994 wurde die Arbeitsmarktverwaltung aus der unmittelbaren Bundesverwaltung ausge-gliedert und das Arbeitsmarktservice (AMS) als öffentlich-rechtliches Dienstleistungsunternehmen gegründet.

Das AMS besteht aus einer Bundesgeschäftsstelle, neun Landes- und diversen regionalen Geschäftsstellen.

Sozialversicherungsträger

Die Sozialversicherungsträger - Krankenkassen, Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Pensionsversicherungen - sind als Selbstverwaltungskörper eingerichtet. In bestimmten Fällen gibt es Rechtszüge von diesen Einrichtungen zu der Landeshauptfrau oder dem Landeshauptmann. Diese Aufgaben werden dann vom Amt der Wiener Landesregierung besorgt.

Kammern

Bestimmte (staatliche) Aufgaben werden auch durch Kammern besorgt. Das sind zum Beispiel: Kammer für Arbeiter und Angestellte, Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer, Apothekerkammer. Den Kammern obliegt unter anderem auch das Disziplinarrecht gegenüber ihren Mitgliedern.

Weitere staatliche Behörden in Wien

Polizei in Wien

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