Einteilung des Magistrats - Organisation der Stadtverwaltung

Der Magistrat wird, abgesehen von der Magistratsdirektion, vom Stadtrechnungshof und von den magistratischen Bezirksämtern, in Geschäftsgruppen und innerhalb dieser in Abteilungen (Betriebe) und Unternehmungen unterteilt.

Geschäftsgruppen

Die Geschäftsgruppen sind den vom Gemeinderat festgelegten Verwaltungsgruppen, für die Gemeinderatsausschüsse eingerichtet werden, anzupassen. Die Geschäftsgruppen sind staatsrechtlich als "Ressorts" zu verstehen. In ihnen werden zusammengehörige Verwaltungsaufgaben zusammengefasst. Jeder Geschäftsgruppe steht eine amtsführende Stadträtin oder ein amtsführender Stadtrat vor. Innerhalb der Geschäftsgruppe gibt es Abteilungen (Betriebe) und Unternehmungen. Derzeit sind folgende Geschäftsgruppen eingerichtet:

Nach der geltenden Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien - dem Geschäftsverteilungsplan des Magistrats - umfassen die 7 Geschäftsgruppen derzeit insgesamt 56 Magistratsabteilungen sowie die Unternehmungen Wiener Gesundheitsverbund, Stadt Wien - Wiener Wohnen und Wien Kanal.

Die Magistratsdirektion, der Stadtrechnungshof sowie die 15 magistratischen Bezirksämter sind keiner Geschäftsgruppe zugeordnet und unterstehen daher auch keiner amtsführenden Stadträtin beziehungsweise keinem amtsführenden Stadtrat.

Magistratsdirektion

Die Dienststelle "Magistratsdirektion", die die Magistratsdirektorin oder der Magistratsdirektor leitet, umfasst derzeit die Präsidialabteilung (MDP), die Personalstelle Wiener Stadtwerke (MD-PWS), die Strategische Kommunikation (MD-SKO) sowie die folgenden 4 Geschäftsbereiche:

  • Geschäftsbereich Recht
  • Geschäftsbereich Personal und Revision
  • Geschäftsbereich Organisation und Sicherheit
  • Geschäftsbereich Bauten und Technik

Auch die unmittelbar der Magistratsdirektorin oder dem Magistratsdirektor zugeordneten Einheiten "Büro MD", "Gruppe Europa und Internationales", "Gruppe Koordination", "Gruppe Magistratische Bezirksämter und Fahrservice", "Stabstelle Kommunikation und internationale Kontakte" sowie "Budgetkoordination" sind formaler Teil dieser Dienststelle.

Stadtrechnungshof

Der Stadtrechnungshof ist Teil des Magistrats und wird von der Stadtrechnungshofdirektorin oder vom Stadtrechnungshofdirektor geleitet. Die Stadtrechnungshofdirektorin oder der Stadtrechnungshofdirektor wird auf Vorschlag der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters vom Gemeinderat auf die Dauer von 5 Jahren bestellt, wobei Wiederbestellungen zulässig sind. Er kann nur durch einen qualifizierten Beschluss des Gemeinderates (2/3-Mehrheit) abberufen werden. Die Stadtrechnungshofdirektorin oder der Stadtrechnungshofdirektor ist an keine Weisungen über den Umfang und die Art der Prüfungsarbeit gebunden.

Dem Stadtrechnungshof obliegt die Gebarungskontrolle (§ 73b WStV) sowie die Sicherheitskontrolle (§73c WStV). Im Rahmen der Gebarungskontrolle hat er insbesondere die gesamte Gebarung der Gemeinde und der von Organen der Gemeinde verwalteten, mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Fonds, Stiftungen und Anstalten auf die ziffernmäßige Richtigkeit, auf die Ordnungsmäßigkeit und auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Darüber hinaus ergeben sich weitere Prüfbefugnisse aus den vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen.

Der Stadtrechnungshof hat über seine Tätigkeit jährlich dem Gemeinderat einen Bericht zu erstatten.

Magistratische Bezirksämter

Die 15 magistratischen Bezirksämter sind Teil der einheitlichen Verwaltungsbehörde Magistrat, gehören aber keiner Geschäftsgruppe an. An der Spitze der Bezirksämter stehen rechtskundige Beamtinnen und Beamte des Magistrats, denen das nach den Verhältnissen des Bezirkes erforderliche Personal beigegeben ist. Sie haben die ihnen nach der Geschäftseinteilung für den Magistrat zugewiesenen Angelegenheiten zu besorgen.

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