Wien als Gebietskörperschaft

Die Stadt Wien nimmt innerhalb Österreichs eine Sonderstellung ein. Wien ist

  • Bundeshauptstadt und damit Sitz der obersten Organe der Republik,
  • Bundesland der Republik Österreich und
  • Gemeinde - in der besonderen Rechtsform der "Statutarstadt".

Wien als Bundeshauptstadt

Wien ist Sitz der obersten Organe der Republik (Parlament, Staatsoberhaupt, Bundesregierung, Höchstgerichte) und damit wirtschaftliches und politisches Zentrum der Republik. Als Bundeshauptstadt hat Wien keine besonderen Vorrechte.

Wien als Bundesland

Seit 1. Jänner 1922 ist Wien ein selbstständiges Bundesland der Republik Österreich.

Wien entsendet 10 Vertreter in die zweite Kammer der Bundesgesetzgebung, in den so genannten Bundesrat. Der Bundesrat wird auch als "Länderkammer" bezeichnet.

Als Bundesland hat Wien das Recht einer eigenen Gesetzgebung und einer eigenen Landesvollziehung.

Der Wiener Landtag übt die Gesetzgebung in Wien aus. Die Wiener Landesregierung ist oberstes Organ der Vollziehung des Landes. An ihrer Spitze steht die Landeshauptfrau beziehungsweise der Landeshauptmann. Der Landtag besteht aus 100 Abgeordneten. Die Landesregierung wird aus der Landeshauptfrau beziehungsweise dem Landeshauptmann und derzeit 12 Regierungsmitgliedern gebildet. Diese führen den Titel "Stadträtin" beziehungsweise "Stadtrat".

Die Verwaltungsaufgaben besorgt das Amt der Wiener Landesregierung. An dessen Spitze steht die Landesamtsdirektorin oder der Landesamtsdirektor.

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