Notwendige Unterlagen - Reisepassantrag
Sie besitzen einen "alten", nicht mehr als fünf Jahre abgelaufenen Reisepass:
- "Alter" Reisepass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen)
- Ein aktuelles Farb-Passbild (nicht älter als sechs Monate) - den Passbildkriterien (1 MB PDF) entsprechend (Hochformat 3,5 mal 4,5 Zentimeter)
- Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen:
- Bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid
- Bei Unklarheiten zur Namensführung, zur Namensschreibweise (beispielsweise ß/ss, Doppelnamen), zum Geburtsort und ähnliches: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid, Staatsbürgerschaftsdokumente
- Bei gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin beziehungsweise Ingenieur:
- Verleihungsurkunde
- Eintragbare akademische Grade
- Bei fehlenden oder durch Krankheit beziehungsweise Verletzung nicht verfügbaren Fingern
- Bei volljährigen, nicht eigenberechtigten Personen
- Für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher
Urkunden müssen im Original oder in einer gerichtlich oder notariell beglaubigten Kopie vorgelegt werden. Bei ausländischen, nicht in internationaler Form abgefassten Urkunden muss zusätzlich eine Übersetzung von gerichtlich beeideten Dolmetscherinnen beziehungsweise Dolmetschern vorgelegt werden.
Wichtiger Hinweis
Im Einzelfall können vom Passservice weitere Dokumente verlangt werden, vor allem dann, wenn Zweifel an den Daten (beispielsweise unterschiedliche Schreibweisen) oder der Identität der Passwerberinnen beziehungsweise Passwerber bestehen.
Weiterführende Informationen
- Reisepassantrag (zum Beispiel Kosten, Zuständigkeit, Voraussetzungen)
- Alles rund um das Passservice
Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten (Magistratsabteilung 62)
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