Ehrenbürger der Stadt Wien
Männer und Frauen, die sich um die Republik Österreich oder die Stadt Wien besonders verdient gemacht haben, kann der Gemeinderat zu Ehrenbürgern ernennen. Diese Ernennung ist eine Auszeichnung und verleiht keinerlei besondere Rechte. Der Gemeinderat kann die Ernennung widerrufen, wenn schwerwiegende Gründe dafür sprechen, dass der Ehrenbürger dieser Ehrung nicht würdig ist.
Rechtsgrundlage: Verfassung der Bundeshauptstadt Wien (Wiener Stadtverfassung - WStV) LGBl. Nr. 28/1968 vom 15.10.1968 idgF.
Die goldene Anstecknadel (links für Damen, rechts für Herren) zeigt fächerförmig gestaltet sechs Lorbeerblätter, davor das farbig emaillierte Wappen der Stadt Wien, und einen Brillanten am Zusammenschluss der Blätter.
Verleihungen: 1797 bis 1799 | 1801 bis 1890 | 1900 bis 1999 | seit 2000
Ehrungen der Stadt Wien (Magistratsdirektion - Präsidialabteilung)
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