Datenschutzgrundsätze
- Der Magistrat der Stadt Wien respektiert das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger über ihre Daten und achtet darauf, dass ihre schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen nicht verletzt werden.
- Der Magistrat der Stadt Wien ermittelt und verarbeitet - im Interesse der Bürgerinnen und Bürger - personenbezogene Daten nur in dem für die Verwaltung unbedingt erforderlichen Umfang und hält sie auch nur solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben erforderlich ist.
- Der Magistrat der Stadt Wien achtet darauf, dass personenbezogene Daten, die nach o.a. Grundsätzen zur Verarbeitung gelangen, auch richtig, vollständig und zutreffend sind.
- Der Magistrat der Stadt Wien unternimmt alle vertretbaren Anstrengungen, dass personenbezogene Daten, die nach o.a. Grundsätzen gespeichert sind und verarbeitet werden, nur von solchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingesehen werden können, die mit der Erledigung der konkreten Verwaltungsaufgabe beauftragt sind und sich zur Geheimhaltung der ihnen anvertrauten Daten verpflichtet haben. Die Daten dürfen nur im Zuge einer solchen Erledigung eingesehen werden. Unabhängig davon wird die auftrags- und zweckmäßige Verwendung von personenbezogenen Daten dokumentiert und regelmäßig kontrolliert.
Datenschutz und E-Government (Magistratsabteilung 26)
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