Diskriminierungsmerkmale - Begriffserklärungen

Die nachfolgenden Begriffsbestimmungen sind nicht nur dem geltenden Recht entnommen, sondern finden sich gleichlautend auch in den deutschen Übersetzungen der maßgeblichen EU-Richtlinien.

Diese Begriffe sind einer permanenten Weiterentwicklung unterworfen und zum Teil aus heutiger Sicht als veraltet zu betrachten. Nichtsdestotrotz finden sich diese Bestimmungen eben auch in jenen EU-Richtlinien, die es auch durch landesgesetzliche Vorschriften umzusetzen galt.

Rechtliche Grundlagen

Ethnische Zugehörigkeit

Die ethnische Zugehörigkeit bezeichnet die Zugehörigkeit zu einer abgrenzbaren sozialen Gruppe, der aufgrund ihres intuitiven Selbstverständnisses und Gemeinschaftsgefühls eine Gruppenidentität als Volksgruppe zuerkannt wird.

Die Grundlagen für diese Ethnizität können verschieden sein. Beispiele sind:

  • gemeinsame Eigenbezeichnung
  • Sprache
  • Abstammung
  • Wirtschaftsordnung
  • Geschichte
  • Kultur
  • Religion
  • Verbindung zu einem bestimmten Gebiet

Es muss aber keine eindeutigen Grenzziehungen geben - die Zugehörigkeit zu mehreren Ethnien ist möglich. Der ethnischen Diskriminierung liegt der Umstand zugrunde, dass Personen oder Personengruppen, die in diesem Sinne Gemeinsamkeiten aufweisen, von der Mehrheitsbevölkerung als fremd wahrgenommen und dadurch benachteiligt werden.

Religion

Religion ist ein Sammelbegriff für eine Vielzahl unterschiedlicher Weltanschauungen, deren Grundlage der jeweilige Glaube an bestimmte transzendente Kräfte sowie häufig auch an heilige Objekte ist. Der Begriff "Religion" ist nicht nur auf staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften anzuwenden.

Weltanschauung

Weltanschauung hängt mit dem Begriff "Religion" eng zusammen. Unter einer Weltanschauung versteht man heute vornehmlich die auf Wissen, Überlieferung, Erfahrung und Empfinden basierende Gesamtheit persönlicher Wertungen, Vorstellungen und Sichtweisen, die die Deutung der Welt, die Rolle des Einzelnen in ihr, die Sicht auf die Gesellschaft und teilweise auch den Sinn des Lebens betreffen. Sie ist damit die grundlegende kulturelle Orientierung von Individuen, Gruppen und Kulturen.

Das Diskriminierungsverbot gilt aber nicht für Ideologien und Weltanschauungen, die gesetzlich verboten sind. Zum Beispiel ist nationalsozialistisches Gedankengut zwar eine Weltanschauung, darf in Österreich aber nicht gelebt werden, weil dies bundesgesetzlich verboten ist.

Behinderung

Als Behinderung bezeichnet man eine dauerhafte und gravierende Beeinträchtigung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe beziehungsweise Teilnahme einer Person. Verursacht wird diese durch die Wechselwirkung ungünstiger sozialer oder anderer Umweltfaktoren (Barrieren) und solcher Eigenschaften der Betroffenen, welche die Überwindung der Barrieren erschweren oder unmöglich machen.

Gestaltete Lebensbereiche

Eine Diskriminierung aufgrund der Behinderung erfolgt nicht nur durch eine tatsächliche Ungleichbehandlung einer Person oder Personengruppe, sondern auch dadurch, dass Strukturen und örtliche Gegebenheiten so beschaffen sind, dass sie für Menschen mit (verschiedensten) Behinderungen nicht zu bewältigen sind und dadurch eine Teilhabe am Leben erschwert oder unmöglich gemacht wird.

Alter

Unter Alter versteht man die Anzahl an Lebensjahren. Damit schützt das Gesetz nicht ausdrücklich Menschen eines bestimmten Alters, sondern Menschen davor, aufgrund ihres Alters anders behandelt zu werden.

Sexuelle Orientierung

Sexuelle Orientierung bezeichnet die persönliche Vorliebe bei der sexuellen Partner*innen-Wahl und unterscheidet dabei heterosexuell, homosexuell und bisexuell. Das Diskriminierungsverbot schützt also auch heterosexuell orientierte Menschen in einer homosexuell geprägten Arbeitswelt. Es kommt dabei aber nicht darauf an, ob jemand seine sexuelle Neigung nach außen trägt oder nicht. Daher sind sowohl Neigung als auch Verhalten vom Diskriminierungsschutz erfasst.

Geschlechtsidentität

Unter Geschlechtsidentität versteht man das Geschlecht, dem sich ein Individuum zugehörig fühlt. Dies stimmt bei den meisten Menschen auch mit den körperlichen Geschlechtsmerkmalen überein. Ist das jedoch nicht der Fall, spricht man von "Transgender". Dieser Begriff bezeichnet Menschen, deren empfundenes Geschlecht nicht dem körperlichen Geschlecht entspricht.

Transgenderpersonen streben in aller Regel eine Angleichung ihres körperlichen Erscheinungsbildes an ihr empfundenes Geschlecht an, zum Beispiel durch Kleidung, Schminken, geschlechtsstereotypes Verhalten - inklusive der Wahl eines neuen Vornamens oder einer geschlechtsanpassenden Operation. "Transgender" wird heute oft als Überbegriff für alle Menschen verwendet, die sich als nicht eindeutig zugehörig zu ihrer körperlich bedingten Geschlechtsrolle empfinden.

Der Europäische Gerichtshof sieht Diskriminierungen aufgrund vollzogener Geschlechtsumwandlungen auch als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts an.

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Stadt Wien | Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen
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