Formen von Diskriminierung
Grundsätzlich wird zwischen unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung unterschieden. Beides ist ebenso verboten wie die sogenannte Belästigung einer Person aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität und des Geschlechts, insbesondere auch auf Grund von Schwangerschaft und Elternschaft sowie die Viktimisierung. Auch die Anstiftung zur Diskriminierung ist verboten.
Bei den unten angeführten Beispielen handelt es sich um allgemein gültige Beispiele. Sie sind bewusst keine Wiedergabe von echten Fällen. Sie sollen lediglich zum besseren Verständnis der einzelnen Erscheinungsformen von Diskriminierung beitragen.
Unmittelbare (direkte) Diskriminierung
Unmittelbare (direkte) Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person auf Grund der in der Definition genannten Merkmale gegenüber einer anderen Person schlechter gestellt wird.
Beispiele
- Eine Person mit dunkler Hautfarbe fühlt sich in einem Wiener Spital schlechter behandelt als sein Bettnachbar mit heller Hautfarbe.
- Eine Bedienstete oder ein Bediensteter der Stadt Wien macht über eine Frau mit Kopftuch, die bei ihr oder ihm vorspricht, negative Bemerkungen.
Mittelbare (indirekte) Diskriminierung
Mittelbare (indirekte) Diskriminierung liegt vor, wenn eine neutrale Regelung aus Gründen der zuvor genannten Merkmale missbraucht wird, um jemanden in besonderer Weise zu benachteiligen.
Beispiel
- Für einen Dienstposten werden perfekte EDV-Kenntnisse verlangt, obwohl im eigentlichen Arbeitsbereich einfache Kenntnisse ausreichen. Ältere Personen werden vermutlich nicht so häufig perfekte EDV-Kenntnisse nachweisen können.
Belästigung
Belästigung ist die Einschüchterung, Anfeindung oder Beleidigung wegen eines der in der Definition genannten Merkmale.
Belästigung liegt vor, wenn im Zusammenhang mit einem zuvor genannten Merkmal einer natürlichen Person dieser gegenüber ein Verhalten gesetzt oder ein Umfeld geschaffen wird, das
- als Einschüchterung, Anfeindung, Erniedrigung oder Beleidigung anzusehen ist,
- die Würde dieser Person verletzt und/oder
- von dieser Person als unerwünscht, unangebracht oder anstößig angesehen wird.
Beispiele
- Auf einem Wiener Amt wird eine Kundin oder ein Kunde mit dunkler Hautfarbe als "Neger" beschimpft.
- Es wird eine E-Mail mit rassistischem Inhalt im Magistrats-Outlook verbreitet.
Viktimisierung
Viktimisierung liegt vor, wenn eine Person eine Benachteiligung erfährt, weil sie sich über eine Diskriminierung beschwert hat oder weil sie eine andere Person, die sich beschwert hat, unterstützt bzw. unterstützt hat.
Assoziation
Das Diskriminierungsverbot ist auch auf jene Personen anzuwenden, die wegen eines bei einem nahen Angehörigen oder einer nahen Angehörigen vorliegenden, in der Definition genannten Merkmale, diskriminiert werden.
Weiterführende Informationen
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