Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung - Wohnstraßen

Hinweisschild "Wohnstraße", weiße Piktogramme: Kind, Haus, Auto und Straße auf blauem Hintergrund

In einer Wohnstraße darf nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Kinder dürfen auf der Fahrbahn spielen. Um das Geschwindigkeitsniveau in Wohnstraßen zu verringern, werden bauliche Maßnahmen, wie Fahrgassenversätze, Fahrbahnanhebungen (Aufdoppelungen) und Gehsteigdurchziehungen geschaffen. Durch Bäume und Sträucher wird die Straße optisch gestaltet und für die Bewohnerinnen und Bewohner aufgewertet.

Beantragung von Wohnstraßen

Die Wiener Bezirksvertretungen können Wohnstraßen beantragen. Die Eignungsprüfung (Zonenbegrenzung) erfolgt durch die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46).

Gesetzliche Grundlagen

In Wohnstraßen ist der Fahrzeugverkehr verboten, jedoch mit folgenden Ausnahmen:

  • Fahrradverkehr (darf in Wohnstraßen auch gegen die Einbahn fahren)
  • Fahrzeuge des Straßendienstes und der Müllabfuhr
  • Befahren zum Zwecke des Zu- und Abfahrens

In Wohnstraßen ist das Betreten der Fahrbahn und das Spielen gestattet. Der erlaubte Fahrzeugverkehr darf nicht mutwillig behindert werden.

Lenkerinnen und Lenker von Fahrzeugen dürfen in Wohnstraßen Fußgängerinnen und Fußgänger beziehungsweise Radfahrerinnen und Radfahrer nicht behindern oder gefährden. Sie dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. In Wohnstraßen darf nur an den dafür gekennzeichneten (abmarkierten) Stellen geparkt werden.

Beim Ausfahren aus einer Wohnstraße ist dem Fließverkehr Vorrang zu geben.

Statistiken über Wohnstraßen

Verantwortlich für diese Seite:
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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