Verkehrssicherheit - Bauliche Maßnahmen

Gezielt eingesetzte bauliche Maßnahmen sind die effizientesten und nachhaltigsten Mittel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Sie garantieren die notwendige Reduktion der Geschwindigkeit und verbessern die Sichtbedingungen für und auf die einzelnen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Fußgängerinnen und Fußgängern wird ein sicheres Queren der Fahrbahn ermöglicht. Die Aufmerksamkeit der Straßenbenutzerinnen und Straßenbenutzer wird im Allgemeinen aktiviert. Bei entsprechender städtebaulicher Integration erhöhen bauliche Maßnahmen die Aufenthaltsqualität im Straßenraum.

Gehsteigvorziehungen

Blick auf eine Gehsteigvorziehung

Gehsteigvorziehungen sorgen für eine Verbesserung der Sichtbedingungen für Fußgängerinnen und Fußgänger und den benachrangten Fahrzeugverkehr. Durch Gehsteigvorziehungen kommt es zu einer Verkürzung der Querungslängen im Straßenverkehr.


Fahrbahnteiler

Blick auf einen Fahrbahnteiler

Fahrbahnteiler dienen der Geschwindigkeitsreduktion und der Erhöhung der Verkehrssicherheit für querende Fußgängerinnen und Fußgänger. Sie sind weithin sichtbar und aktivieren alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu mehr Aufmerksamkeit. Durch ihren Einsatz kommt es zu einer Verkürzung der Querungslängen.


Fahrbahnanhebungen

Blick auf eine Fahrbahnanhebung

Fahrbahnanhebungen sorgen für eine effiziente Reduktion der Geschwindigkeit und erhöhen die Bereitschaft des motorisierten Individualverkehrs anzuhalten. Diese bauliche Maßnahme - auch Fahrbahnaufdoppelung genannt - trägt zu einer Verbesserung der Sichtbedingungen und Sensibilisierung der Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker bei.


Beispiel

Kreuzungsbereich Schulgasse - Semperstraße

Eine Vorher-/Nachher-Untersuchung zeigt die Wirksamkeit einer Fahrbahnanhebung:

Ort: 18., Schulgasse/Semperstraße
Maßnahme: Fahrbahnanhebung (Gehsteigdurchziehung)


Grafische Darstellung: Unfälle mit Personenschaden - Vorher-Zeitraum: 1. Jänner 1990 und 25. Jänner 1994

Vorher-Zeitraum: Zwischen 1. Jänner 1990 und 25. Jänner 1994 ereigneten sich insgesamt 13 Unfälle mit Personenschaden. Das bedeutet zirka drei Unfälle pro Jahr.


Grafische Darstellung: Unfälle mit Personenschaden - Nachher-Zeitraum: 26. Jänner 1994 bis 31. Dezember 2002

Nachher-Zeitraum: Nach Errichtung einer Gehsteigdurchziehung ereigneten sich im betrachteten Nachher-Zeitraum (26. Jänner 1994 bis 31. Dezember 2002) keine Unfälle mit Personenschaden.

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Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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