Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung - Fußgängerzonen
Fußgängerzonen stellen eine besonders einschneidende Form der Verkehrsberuhigung dar. Sie dienen der Förderung des Fußgängerverkehrs. Sie sind vor allem dort sinnvoll, wo sehr viele Fußgängerinnen und Fußgänger unterwegs sind - wie in Geschäftsstraßen oder auf öffentlichen Plätzen.
Beantragung von Fußgängerzonen
Die Wiener Bezirksvertretungen können Fußgängerzonen beantragen. Die Eignungsprüfung (Zonenbegrenzung) erfolgt durch die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46).
Gesetzliche Grundlagen
In Fußgängerzonen ist jeglicher Fahrzeugverkehr verboten, mit folgenden Ausnahmen:
- Fahrzeuge des Straßendienstes und der Müllabfuhr
- Schienenfahrzeuge
- Omnibusse des Kraftfahrlinienverkehrs
- Durchführung einer unaufschiebbaren Reparatur eines unvorhersehbar aufgetretenen Gebrechens an einem Fahrzeug
- Polizei und Feuerwehr in Ausübung des Dienstes
Weiters können folgende Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mit einer Zusatztafel, die unter dem Fußgängerzonenzeichen angebracht ist, ausgenommen werden:
- Fahrzeuge zur Ladetätigkeit
- Fahrräder
- Kraftfahrzeuge des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes und Fiaker zum Zubringen und Abholen von Fahrgästen
- Kraftfahrzeuge des Gästewagen-Gewerbes und Fiaker zum Zubringen und Abholen von Fahrgästen zu und von Beherbergungsbetrieben
- Kraftfahrzeuge von Handelsvertreterinnen beziehungsweise Handelsvertretern mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen
Die Lenkerinnen und Lenker von Fahrzeugen dürfen in Fußgängerzonen nur an den hierfür vorgesehenen Stellen einfahren. Sie haben von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen (wie zum Beispiel Häuser, Brunnen, Laternen, Bänken, Bäumen) einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten. Es ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Halten und Parken ist in Fußgängerzonen verboten.
Beim Ausfahren aus einer Fußgängerzone ist dem Fließverkehr Vorrang zu geben. Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen in Fußgängerzonen die Fahrbahn benützen, aber den erlaubten Fahrzeugverkehr nicht mutwillig behindern.
Statistiken über Fußgängerzonen
- Entwicklung der Fußgängerzonen in Wien: 207 KB PDF • 22 KB RTF
- Aufteilung der Fußgängerzonen in Quadratmetern nach Bezirken: 206 KB PDF • 20 KB RTF
Verantwortlich für diese Seite:Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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