"Achtung Zebra" - Zweck der Errichtung eines Schutzweges

Kinder beim Überqueren eines Zebrastreifens

Schutzwege sollen den schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern das sichere Queren der Straße ermöglichen.

Schutzwege stellen für Fußgängerinnen und Fußgänger eine Querungshilfe dar. Sie sollen die Verkehrssicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer erhöhen. Schutzwege schaffen Zeitlücken zum Queren der Fahrbahn, das heißt, sie unterbrechen den Fahrzeugstrom.

Für die Einrichtung von Zebrastreifen wurden wesentliche Kriterien erarbeitet: Der Schutzweg muss gut erkennbar sein. Er muss die Sicht für und auf alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ermöglichen. Im Bereich des Schutzwegs muss eine möglichst niedrige Kfz-Geschwindigkeit herrschen und eine gute Beleuchtung vorhanden sein.

Reduktion des Unfallrisikos

Nicht signalgeregelte Schutzwege reduzieren das Fußgängerunfallrisiko nur dann effizient, wenn sie entsprechend gut ausgestattet sind. Nur dann wird der Schutzweg von Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenkern in ausreichendem Maß akzeptiert.

Unfallursachen auf Schutzwegen

  • Nichtanhalten von Fahrzeugen vor dem Schutzweg
  • Unangepasste Geschwindigkeit
  • Abgelenkte Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker (vor allem durch Handy, Radio, et cetera)
  • Übersehen der Fußgängerin beziehungsweise des Fußgängers
  • Fehlverhalten der Fußgängerin beziehungsweise des Fußgängers (zum Beispiel Überqueren des Schutzweges bei Rotlicht)
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