Barrierefreie Gehsteige
Seit 1988 arbeiten die 23 Bezirke mit Hilfe eines besonderen Finanzierungsprogramms und unter Mitwirkung der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) konsequent an der flächendeckenden Umsetzung von Gehsteigabsenkungen. 2005 konnten zum Beispiel 687 Gehsteigabsenkungen neu errichtet beziehungsweise wiederhergestellt werden. In Wien sind knapp 90 Prozent aller Gehsteige barrierefrei ausgeführt. In der Josefstadt konnten bereits alle wichtigen Fußgängerquerungen behindertengerecht abgesenkt werden.
Ausreichend Platz
Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Menschen mit Gehhilfen, sehbehinderte Personen und alle anderen, die auf den Gehsteigen der Stadt unterwegs sind, brauchen ausreichend Platz.
Zu schmale Gehsteige bedeuten ständiges Ausweichen oder erzwungene Umwege. Daher hat sich die Stadt Wien zum Ziel gesetzt, Gehsteige im Zuge von Neu- und Umbauten von Straßen nach Möglichkeit mindestens zwei Meter breit zu bauen. Diese Breite ermöglicht es Menschen, die sich am Gehsteig begegnen, ohne Ausweichen aneinander vorbeizukommen.
Barrierefreie Gehsteigkanten
Hohe Gehsteigkanten stellen Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen vor große Schwierigkeiten. Deshalb werden bei Neu- und Umbauten von Straßen die Gehsteige an Kreuzungen und anderen Fußgängerübergängen auf etwa drei Zentimeter über Fahrbahnniveau abgesenkt. Dieser Höhenunterschied ist dabei für sehbehinderte und blinde Menschen noch mit dem Taststock und den Füßen als Grenze zur Fahrbahn wahrnehmbar.
An Kreuzungen und sonstigen Fußgängerübergängen, die mit einem Blindenleitsystem ausgestattet sind, ist eine Absenkung des Gehsteiges bis auf knapp einen Zentimeter über Fahrbahnniveau möglich. Hierbei ist jedoch auch auf bau- und entwässerungstechnische Rahmenbedingungen Bedacht zu nehmen.
Weiterführende Informationen
straßen wien (Magistratsabteilung 28)
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