Verkehrstechnische Einrichtungen - Bodenmarkierungen
Seit Februar 2008 ist die Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) als ausführende und verwaltende Stelle für die Bodenmarkierungen aller öffentlicher Verkehrsflächen in Wien mit Ausnahme der Wiener Stadtautobahnen verantwortlich.
- Was sind Bodenmarkierungen
- Bodenmarkierungen im Wiener Straßennetz
- Herstellung von Bodenmarkierungen in Wien
- Antrag auf Markierung von Garageneinfahrten
- Zahlen und Fakten
- Schadensmeldung im öffentlichen Straßennetz
Was sind Bodenmarkierungen
Bodenmarkierungen dienen der Regelung des fließenden und ruhenden Straßenverkehrs. Sie sind damit ein wichtiger Bestandteil der Straße. Alle Bodenmarkierungen, die im Straßenverkehr Anwendung finden, entsprechen den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der Bodenmarkierungsverordnung (BMVO).
Bodenmarkierungen im Wiener Straßennetz
Bodenmarkierungen im innerörtlichen Wiener Straßennetz, auf Straßen und Flächen mit öffentlichem Verkehr werden durch die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) behördlich verordnet.
Die Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) ist als ausführende Stelle für die Herstellung und Instandhaltung der Bodenmarkierungen verantwortlich. Jede Markierung erfolgt unter strenger Berücksichtung der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Bodenmarkierungsverordnung (BMVO) sowie diverser Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau (RVS).
Die MA 28 ist auch für die Verwaltung der Bodenmarkierungen zuständig.
Für die Bodenmarkierungen der Wiener Stadtautobahnen ist - in Herstellung, Erhaltung und Verwaltung - die ASFiNAG zuständig.
Herstellung von Bodenmarkierungen in Wien
Der Zustand der Fahrbahnen und damit auch der Bodenmarkierungen wird von der MA 28 laufend überprüft. Die "Lebensdauer" einer Bodenmarkierung ist von der Frequentierung und Beanspruchung durch den Kraftfahrzeugverkehr abhängig. An stark befahrenen Straßen, wie beispielsweise dem Wiener Gürtel, müssen die Bodenmarkierungen bereits nach zwei bis drei Jahren erneuert werden. Die Bodenmarkierungen an wenig frequentierten Straßenzügen können durch den geringen Abrieb bis zu zehn Jahre halten.
An stark frequentierten Straßen, insbesondere an Hauptstraßen, erfolgt die Herstellung neuer Bodenmarkierungen in der Nacht. Dadurch wird das Verkehrsgeschehen so wenig wie möglich beeinträchtigt. Bei guten Bedingungen, das heißt bei höheren Temperaturen, ist eine frisch markierte Fahrbahn bereits nach 30 Minuten wieder befahrbar. Bei Schlechtwetter oder niedrigen Temperaturen ist keine Markierung möglich.
Antrag auf Markierung von Garageneinfahrten
Markierungen zur Freihaltung von Garageneinfahrten müssen behördlich verordnet werden. Die Antragstellung erfolgt bei der Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46). Die Ausführung erfolgt durch die MA 28 auf Kosten der Antragstellerin oder des Antragstellers.
Zahlen und Fakten über Bodenmarkierungen
Die Angaben beziehen sich nur auf die Bodenmarkierungen, die im Zuständigkeitsbereich der MA 28 liegen. Die Angaben zu den Bodenmarkierungen der Wiener Stadtautobahnen sind hier nicht erfasst.
- Pro Jahr werden in Wien rund 280 Kilometer Linien neu markiert.
- Rund 40.000 Quadratmeter Flächenmarkierungen werden jährlich neu hergestellt.
- Die "Lebensdauer" einer Bodenmarkierung schwankt zwischen zwei und zehn Jahren (abhängig von der Beanspruchung durch den Kraftfahrzeugverkehr).
- Bereits nach 30 Minuten ist, bei guten Wetterbedingungen, eine frisch markierte Fahrbahn wieder befahrbar.
- Jährlich werden zirka 3.000 Einzelbauvorhaben betreut.
Straßen Wien (Magistratsabteilung 28)
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