Amtswege und Formulare - Aufgrabungen

Bei Aufgrabungen, Bohrungen, Minierungen, Vortreibungen oder sonstigen, die Straßenkonstruktion beeinträchtigenden Maßnahmen in oder unter öffentlichen Verkehrsflächen, die im Eigentum oder in Verwaltung der Stadt Wien stehen, müssen Sie um eine privatrechtliche Einzelvereinbarung ansuchen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Aufgrabungen und Wiederinstandsetzungen der Straßenkonstruktion werden von der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau (MA 28) festgelegt.

Detailansicht des Gefahrenzeichens "Achtung Baustelle"

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge samt allen erforderlichen Unterschriften und Beilagen eine rasche Erledigung ermöglichen.

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straßen wien (Magistratsabteilung 28)
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