Ablehung des Antrags auf Erteilung eines Parkpickerls
Berufungen gegen Bescheide
Wenn der Antrag auf Erteilung eines Parkpickerls/der Parkkarte abgelehnt wurde, kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides bei der Behörde erster Instanz Berufung eingebracht werden. Die Berufung wird an die Abteilung für Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65) weitergeleitet und von ihr in letzter Instanz bearbeitet.
Weiterführende Informationen
Martin Hofmann (Magistratsabteilung 65)
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