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Ablehung des Antrags auf Erteilung eines Parkpickerls

Berufungen gegen Bescheide

Wenn der Antrag auf Erteilung eines Parkpickerls/der Parkkarte abgelehnt wurde, kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides bei der Behörde erster Instanz Berufung eingebracht werden. Die Berufung wird an die Abteilung für Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65) weitergeleitet und von ihr in letzter Instanz bearbeitet.

Weiterführende Informationen

Verantwortlich für diese Seite:
Martin Hofmann (Magistratsabteilung 65)
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