Ablehnung des Antrags auf Ausstellung eines Ausweises für dauernd stark gehbehinderte Personen

Berufungen gegen Bescheide

Wenn die Ausstellung eines Ausweises für dauernd stark gehbehinderte Personen abgelehnt wurde, kann innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheides bei der Behörde erster Instanz Berufung eingebracht werden. Die Berufung wird an die Abteilung für Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65) weitergeleitet und von ihr in letzter Instanz bearbeitet.

Ausweis für gehbehinderte Personen - Antrag

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Martin Hofmann (Magistratsabteilung 65)
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