Ungerechtfertigte Vorschreibung der Abschleppkosten
Berufungen gegen Bescheide
Wer seiner oder ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Vorschreibung für Abschleppkosten erhalten hat, ist bei der MA 65 richtig. Allerdings erst in letzter Instanz:
- Wenn die Abschleppkosten nicht bei der Abholung des Fahrzeuges beglichen wurden, wird ein Kostenbescheid der Abteilung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48) zugestellt. Gegen diesen Kostenbescheid kann Vorstellung erhoben werden.
- Über die Vorstellung wird mittels Bescheid entschieden. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides bei der Behörde erster Instanz Berufung eingebracht werden. Die Berufung wird an die Abteilung für Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65) weitergeleitet und von ihr in letzter Instanz bearbeitet.
Weiterführende Informationen
Martin Hofmann (Magistratsabteilung 65)
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