Mitnahme von Fahrrädern in öffentlichen Verkehrsmitteln
Gemäß den Beförderungsbedingungen der Wiener Linien können Fahrräder in U-Bahnen zu den vorgeschriebenen Mitnahmezeiten transportiert werden.
Mitnahmezeiten von Fahrrädern
U-Bahn-Linien
Die Beförderung von Fahrrädern ist auf allen U-Bahn-Linien sowie in U6-Niederflurwagen ganzjährig von Montag bis Freitag (werktags) in der Zeit zwischen 9 und 15 Uhr sowie ab 18.30 Uhr möglich. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist die Beförderung ganztägig gestattet. Voraussetzung dafür ist ein ausreichendes Angebot an Stellplätzen im jeweiligen Wagen.
Straßenbahn und Autobus
In Straßenbahnen und Autobussen dürfen Fahrräder nicht transportiert werden. Dies gilt auch bei einem defekten Fahrrad.
Hinweis: Das Benützen von Scootern ist in öffentlichen Massenverkehrsmitteln nicht zulässig. Sie müssen zusammengeklappt und sicher verwahrt befördert werden.
Fahrpreise und Tarif
Für Fahrten in der Zone 100 (Kernzone) auf Linien der Wiener Verkehrsbetriebe muss ein Fahrschein zum Halbpreis (0,90 Euro im Vorverkauf beziehungsweise 1,10 Euro im Fahrzeug) entwertet werden.
Jahreskartenbesitzerinnen und -besitzer, die die Kernzone auf der Jahreskarte ausgewiesen haben, sind berechtigt, Fahrräder zu den genannten Mitnahmezeiten gratis zu befördern.
Verantwortlich für diese Seite:Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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