Mitnahme von Fahrrädern in öffentlichen Verkehrsmitteln
Gemäß den Beförderungsbedingungen der Wiener Linien können Fahrräder in U-Bahnen zu den vorgeschriebenen Mitnahmezeiten transportiert werden. Seit 1. Mai 2012 ist der Transport von Fahrrädern in der U-Bahn kostenlos.
Mitnahmezeiten von Fahrrädern
U-Bahn-Linien
Die Beförderung von Fahrrädern ist auf allen U-Bahn-Linien sowie in U6-Niederflurwagen ganzjährig von Montag bis Freitag (werktags) in der Zeit zwischen 9 und 15 Uhr sowie ab 18.30 Uhr möglich. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist die Beförderung ganztägig gestattet. Voraussetzung dafür ist ein ausreichendes Angebot an Stellplätzen im jeweiligen Wagen.
Straßenbahn und Autobus
In Straßenbahnen und Autobussen dürfen Fahrräder aus Platzgründen nicht transportiert werden. Dies gilt auch bei einem defekten Fahrrad. Ausnahme: zusammengeklappte Fahrräder.
Hinweis: Das Benützen von Scootern ist in öffentlichen Massenverkehrsmitteln nicht zulässig. Sie müssen zusammengeklappt und sicher verwahrt befördert werden.
Verantwortlich für diese Seite:Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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