Organe der Parkraumüberwachung
Das beste Konzept einer Parkraumbewirtschaftung ist ohne entsprechende Parkraumüberwachung wirkungslos. Rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parkraumüberwachung sind daher auf Wiens Straßen unterwegs und kontrollieren ausschließlich die Kurzparkzonen.
Ab 1. September 2012 wird Parkraumüberwachung im Wiener Stadtgebiet ausschließlich durch Kräfte der Polizei erfolgen: Wiener Parkraumüberwachung wird neu organisiert
Blaue Kappe
Die Überwachungsorgane mit der blauen Uniform und der blauen Kappe kontrollieren, ob fürs Kurzparken bezahlt wurde - mittels eines gültigen Parkscheins beziehungsweise eines Parkpickerls für Anrainerinnen und Anrainer (nach dem Wiener Parkometergesetz).
Sie dürfen, wenn zum Beispiel der Parkschein fehlt, falsch ausgefüllt ist, die Parkzeit überschritten wurde oder eine sonstige Übertretung vorliegt:
- Strafzettel (Organstrafverfügungen) verteilen
- Anzeigen ausstellen
Weiße Kappe
Die Bediensteten mit der blauen Uniform und der weißen Kappe nehmen eine Sonderstellung ein, da sie dienstrechtlich der Bundespolizei Wien unterstehen. Dort erhalten sie auch ihre Ausbildung. Sie sind für die Überwachung des gesamten ruhenden Verkehrs verantwortlich (nach der Straßenverkehrsordnung). Genau wie Polizeibeamte können sie demnach auch Halten in zweiter Spur, am Gehsteig, im Kreuzungsbereich und vieles mehr bestrafen.
Ihre Hauptaufgabe ist es, durch die Kontrolle des ruhenden Verkehrs für flüssigen Verkehr für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu sorgen. Sie dürfen:
- Anzeigen und Organstrafverfügungen ausstellen
- Fahrzeuge abschleppen lassen
Michael Hradil (Magistratsabteilung 67)
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