Parkraumüberwachung - Inhalt

Wie entwertet man Parkscheine richtig?

Wenn Sie die folgenden Punkte beachten, ist das Ausfüllen des Parkscheins kinderleicht und Sie können sicher gehen, keine Strafe zu erhalten.

  • Der Parkschein muss durch deutliches und haltbares Ankreuzen (am besten mit Kugelschreiber) der Felder
    • Monat
    • Tag
    • Stunde
    • Minute und
    • Eintragung der Jahreszahl
    entwertet werden.
  • Sie müssen unbedingt alle Rubriken ausfüllen, sonst ist der Parkschein nicht richtig entwertet und Sie können einen Strafzettel erhalten!
  • Anzukreuzen ist immer die Ankunftszeit. Eine angefangene Viertelstunde kann unberücksichtigt bleiben, zum Beispiel:
    • Ankunftszeit: 10.06 Uhr
      Am Parkschein anzukreuzen: Stunde 10 und Minute 15
    • Ankunftszeit 16.49 Uhr
      Am Parkschein anzukreuzen: Stunde 17 und Minute 0
  • Die Entwertung eines Parkscheines hat auch dann zu erfolgen, wenn das Fahrzeug in der letzten Viertelstunde der Gültigkeitsdauer der Kurzparkzone abgestellt wird
  • Wenn Sie den Parkschein irrtümlich falsch ausfüllen, so müssen Sie ihn wegwerfen. Eine Korrektur ist nicht erlaubt.
  • Werden mehrere Parkscheine gleichzeitig verwendet, ist auf jedem dieser Parkscheine dieselbe Ankunftszeit anzukreuzen, zum Beispiel:
    • Sie wollen Ihr Fahrzeug von 9.15 bis 10.15 Uhr, also eine Stunde in einer Kurzparkzone abstellen. Dafür verwenden Sie zwei rote Parkscheine zu je einer halben Stunde.
    • Richtig: Sie müssen daher auf jedem der zwei Scheine die gleiche Ankunftszeit ankreuzen: 9.15 Uhr.
    • Falsch: Auf dem ersten Schein 9.15 Uhr, auf dem zweiten 9.45 Uhr ankreuzen.
    Richtig ausgefüllter Parkschein (Foto: MA 67)Falsch ausgefüllter Parkschein (Foto: MA 67)

  • Auf dem lila 10-Minuten-Parkschein ist die genaue Ankunftszeit durch deutlich sichtbare und haltbare Eintragung der Stunde und der Minute anzugeben.
    Bei einstelliger Angabe ist eine Null vorzusetzen.
    Nicht erlaubt sind:
    • Die gleichzeitige Verwendung von mehreren violetten 10-Minuten-Parkscheinen.
    • Die Kombination eines 10-Minuten-Parkscheines mit roten, blauen oder grünen Parkscheinen.
    • Die Verwendung von mehreren Parkscheinen, deren gesamte Parkdauer die höchstzulässige Parkdauer überschreitet.
    Richtig ausgefüllter Parkschein Foto: MA 67)Falsch ausgefüllter Parkschein (Foto: MA 67)


Fotos: MA 67

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Verantwortlich für diese Seite:
Michael Hradil (Magistratsabteilung 67)
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