Abstellen eines Fahrzeuges auf einer öffentlichen Verkehrsfläche
Das Abstellen eines Fahrzeuges auf einer öffentlichen Verkehrsfläche ist die unkomplizierteste Art des Parkens. Doch auch hier gelten einige Regeln. Wie Sie keinen Strafzettel bekommen oder abgeschleppt werden erfahren Sie hier.
Das Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen wird geregelt in
- der Straßenverkehrsordnung
- und dem Wiener Parkometergesetz.
Besondere Regelungen gelten in
- Kurzparkzonen
- Halte- und Parkverboten:
Im Halteverbot dürfen Sie ihr Fahrzeug prinzipiell nicht, im Parkverbot dürfen Sie es nicht länger als zehn Minuten abstellen. Halte- und Parkverbote gibt es auch in Kurzparkzonen, wobei dieselben Regelungen gelten.
Einen Strafzettel oder eine Anzeige bekommen Sie zum Beispiel wenn Sie
- in einer Kurzparkzone die Gebühr nicht bezahlen,
- im Halte- oder Parkverbot stehen oder
- mit zwei Rädern am Gehsteig stehen.
Abgeschleppt wird das Fahrzeug, wenn es rechtswidrig und verkehrsbehindernd steht: Fahrzeug wurde abgeschleppt - Information
Michael Hradil (Magistratsabteilung 67)
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