Wo und wie man in Wien parken kann

Kurzparkzonen in Wien

Wie in vielen anderen Städten Europas gibt es in Wien einzeln verordnete Kurzparkzonen und flächendeckende Kurzparkzonen (Bezirke 1 bis 9 und 20 sowie gekennzeichnetes Gebiet im 15. Bezirk). Diese sind gebührenpflichtig und durch die entsprechenden Verkehrsschilder gekennzeichnet:

Verkehrsschild: Kurzparkzone BeginnVerkehrsschild: Kurzparkzone Ende

Zusatzschild


Beginn: Blauer Kreis mit rotem Rand
Ende: Schwarzer Kreis mit grauem Rand
Weiße Zusatzschilder geben an:

  • Höchstzulässige Parkdauer (zum Beispiel zwei Stunden)
  • Zeitliche Gültigkeit (zum Beispiel Montag bis Freitag, werktags, 9 bis 22 Uhr)

Zusätzlich können blaue Bodenmarkierungen auf eine Kurzparkzone aufmerksam machen. Diese dienen als Orientierungshilfe.

Flächendeckende Kurzparkzonen

Die Parkraumbewirtschaftung wurde vor einigen Jahren in Wien eingeführt. Ganze Bezirke oder großflächig zusammenhängende Teile von Bezirken wurden in Kurzparkzonen umgewandelt. Flächendeckende Kurzparkzonen gibt es in den Bezirken eins bis neun und im zwanzigsten.

Übersicht der flächendeckenden Kurzparkzonen in Wien: Kurzparkzonen in Wien - Parkraumbewirtschaftung

Kennzeichnung

Nur bei den Zu- und Ausfahrten des Gebietes sind die entsprechenden Schilder "Kurzparkzone Anfang" und "Kurzparkzone Ende" aufgestellt. Innerhalb dieser Bereiche sind keine weiteren auf die Kurzparkzone hinweisenden Verkehrszeichen vorhanden!

Parkgebühren
  • Kurzparken - Parkpickerl für Bewohnerinnen und Bewohner - Antrag
  • Firmen: Parkkarte ("Einlegetafel")
  • Alle anderen: Parkscheine
  • Ausnahme: In den Haupt- und Geschäftsstraßen der Bezirke mit flächendeckenden Kurzparkzonen gelten eigene Kurzparkzeiten. Diese sind auf den Zusatztafeln ausgewiesen. Hier muss unbedingt ein Parkschein verwendet werden.
    (Anmerkung: Autofahrerinnen und Autofahrer, die über ein Parkpickerl verfügen, müssen in den Haupt- und Geschäftsstraßen ihres Bezirkes keinen weiteren Parkschein verwenden. Das Fahrzeug muss allerdings mit einer korrekt eingestellten Parkscheibe versehen und spätestens nach Ablauf der maximalen Parkzeit, die auf den Zusatztafeln ausgewiesen ist, wieder entfernt werden.)
  • Befreiung von der Entrichtung der Parkometerabgabe

Wo und wie man in Wien parken kann

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Michael Hradil (Magistratsabteilung 67)
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