Kurzparkzonen im 15. Bezirk - Rudolfsheim-Fünfhaus

Zwischen 1. September und 30. Juni ist das Parken zu festgesetzten Zeiten gebührenpflichtig. Die Schilder "Kurzparkzone Anfang" und "Kurzparkzone Ende" sind nur zu den Zu- und Ausfahrten in die Kurzparkzone aufgestellt. Für Geschäftsstraßen gelten Sonderregelungen.

Parkzeiten

Parkdauer: zwei Stunden (von 1. September bis 30. Juni)
Täglich: von 18 bis 23 Uhr
In den Sommermonaten Juli und August gilt die Kurzparkzone nicht.

Übersichtsplan

Ausgangslage

Besucherinnen und Besucher der Wiener Stadthalle sowie Einpendlerinnen und Einpendler beeinträchtigen durch Parkplatzsuche und Parken die Wohnqualität in der Stadthallenumgebung, vor allem in den frühen Abendstunden. Mit einem Pilotversuch konnten die Stadt Wien und die Bezirksvertretung des 15. Bezirkes diese Beeinträchtigungen verringern. Zwischen September 2005 und 30. Juni 2007 wurde rund um die Stadthalle eine temporäre Kurzparkzone eingeführt. Ab 1. September 2007 wird die flächendeckende Kurzparkzone nach Westen bis zur Johnstraße erweitert. Tagsüber gelten die Kurzparkzonen wie bisher.

Gebühren und Zahlungsmöglichkeiten

Parkgebühren können in Form von Parkscheinen beziehungsweise Handy Parken, Parkpickerln für Bewohnerinnen und Bewohner oder Parkkarten für Beschäftigte und Betriebe bezahlt werden.

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Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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