Kurzparkzonen im 7. Bezirk - Neubau
An Werktagen ist das Parken zu festgesetzten Zeiten gebührenpflichtig. Die Schilder "Kurzparkzone Anfang" und "Kurzparkzone Ende" sind nur zu den Zu- und Ausfahrten in den Bezirk aufgestellt. Für Geschäftsstraßen gelten Sonderregelungen.
Parkzeiten
Parkdauer: zwei Stunden
Montag bis Freitag (werktags): von 9 bis 22 Uhr
Übersichtsplan
Geschäftsstraßen
Folgende Geschäftsstraßen sind von der generellen Kurzparkzonenregelung für den Bezirk ausgenommen. Beachten Sie bitte die örtlichen Kurzparkzonenhinweise am Straßenrand.
- Lerchenfelder Straße
- Montag bis Freitag (werktags), von 9 bis 18 Uhr sowie Samstag (werktags), von 9 bis 12 Uhr
- Parkdauer 1,5 Stunden
- Mariahilfer Straße
- Montag bis Freitag (werktags), von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag (werktags), von 8 bis 12 Uhr
- Parkdauer 1,5 Stunden
- Neubaugasse
- Montag bis Freitag (werktags), von 9 bis 18 Uhr sowie Samstag (werktags), von 9 bis 12 Uhr
- Parkdauer 1,5 Stunden
Gebühren und Zahlungsmöglichkeiten
Parkgebühren können in Form von Parkscheinen beziehungsweise Handy Parken, Parkpickerln für Bewohnerinnen und Bewohner oder Parkkarten für Beschäftigte und Betriebe bezahlt werden.
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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