Kurzparkzonen im 6. Bezirk - Mariahilf

An Werktagen ist das Parken zu festgesetzten Zeiten gebührenpflichtig. Die Schilder "Kurzparkzone Anfang" und "Kurzparkzone Ende" sind nur zu den Zu- und Ausfahrten in den Bezirk aufgestellt. Für Geschäftsstraßen gelten Sonderregelungen.

Parkzeiten

Parkdauer: zwei Stunden
Montag bis Freitag (werktags): von 9 bis 22 Uhr

Übersichtsplan

Geschäftsstraßen

Folgende Geschäftsstraßen sind von der generellen Kurzparkzonenregelung für den Bezirk ausgenommen. Beachten Sie bitte die örtlichen Kurzparkzonenhinweise am Straßenrand.

  • Mariahilfer Straße
    • Montag bis Freitag (werktags), von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag (werktags), von 8 bis 12 Uhr
    • Parkdauer 1,5 Stunden
  • Mariahilfer Straße 33 bis 35
    • Samstag (werktags), von 8 bis 12 Uhr
    • Parkdauer 1,5 Stunden

Achtung: Zusätzliche Parkzeitbeschränkung an Samstagen

Linke Wienzeile, entlang des Naschmarktes von Getreidemarkt bis auf Höhe Linke Wienzeile 76:
Samstag (werktags), von 8 bis 18 Uhr; Parkdauer 1,5 Stunden

Gebühren und Zahlungsmöglichkeiten

Parkgebühren können in Form von Parkscheinen beziehungsweise Handy Parken, Parkpickerln für Bewohnerinnen und Bewohner oder Parkkarten für Beschäftigte und Betriebe bezahlt werden.

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Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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