Kurzparkzonen im 3. Bezirk - Landstraße
An Werktagen ist das Parken zu festgesetzten Zeiten gebührenpflichtig. Die Schilder "Kurzparkzone Anfang" und "Kurzparkzone Ende" sind nur zu den Zu- und Ausfahrten in den Bezirk aufgestellt. Für Geschäftsstraßen gelten Sonderregelungen.
Parkzeiten
Parkdauer: zwei Stunden
Montag bis Freitag (werktags): von 9 bis 22 Uhr
Übersichtsplan
Geschäftsstraßen
Folgende Geschäftsstraßen sind von der generellen Kurzparkzonenregelung für den Bezirk ausgenommen. Beachten Sie bitte die örtlichen Kurzparkzonenhinweise am Straßenrand.
- Landstraßer Hauptstraße von Vordere Zollamtsstraße bis Juchgasse
- Montag bis Freitag (werktags), von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag (werktags), von 8 bis 12 Uhr
- Parkdauer 1,5 Stunden
- Fasangasse von Mohsgasse bis Rennweg
- Montag bis Freitag (werktags), von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag (werktags), von 8 bis 12 Uhr
- Parkdauer 1,5 Stunden
- Erdbergstraße von Apostelgasse bis Lechnerstraße
- Montag bis Freitag (werktags), von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag (werktags), von 8 bis 12 Uhr
- Parkdauer 1,5 Stunden
- Kardinal-Nagl-Platz in Verlängerung der Erdbergstraße
- Montag bis Freitag (werktags), von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag (werktags), von 8 bis 12 Uhr
- Parkdauer 1,5 Stunden
Gebühren und Zahlungsmöglichkeiten
Parkgebühren können in Form von Parkscheinen beziehungsweise Handy Parken, Parkpickerln für Bewohnerinnen und Bewohner oder Parkkarten für Beschäftigte und Betriebe bezahlt werden.
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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