Kurzparkzonen im 3. Bezirk - Landstraße

An Werktagen ist das Parken zu festgesetzten Zeiten gebührenpflichtig. Die Schilder "Kurzparkzone Anfang" und "Kurzparkzone Ende" sind nur zu den Zu- und Ausfahrten in den Bezirk aufgestellt. Für Geschäftsstraßen gelten Sonderregelungen.

Parkzeiten

Parkdauer: zwei Stunden
Montag bis Freitag (werktags): von 9 bis 22 Uhr

Übersichtsplan

Geschäftsstraßen

Folgende Geschäftsstraßen sind von der generellen Kurzparkzonenregelung für den Bezirk ausgenommen. Beachten Sie bitte die örtlichen Kurzparkzonenhinweise am Straßenrand.

  • Landstraßer Hauptstraße von Vordere Zollamtsstraße bis Juchgasse
    • Montag bis Freitag (werktags), von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag (werktags), von 8 bis 12 Uhr
    • Parkdauer 1,5 Stunden
  • Fasangasse von Mohsgasse bis Rennweg
    • Montag bis Freitag (werktags), von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag (werktags), von 8 bis 12 Uhr
    • Parkdauer 1,5 Stunden
  • Erdbergstraße von Apostelgasse bis Lechnerstraße
    • Montag bis Freitag (werktags), von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag (werktags), von 8 bis 12 Uhr
    • Parkdauer 1,5 Stunden
  • Kardinal-Nagl-Platz in Verlängerung der Erdbergstraße
    • Montag bis Freitag (werktags), von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag (werktags), von 8 bis 12 Uhr
    • Parkdauer 1,5 Stunden

Gebühren und Zahlungsmöglichkeiten

Parkgebühren können in Form von Parkscheinen beziehungsweise Handy Parken, Parkpickerln für Bewohnerinnen und Bewohner oder Parkkarten für Beschäftigte und Betriebe bezahlt werden.

Verantwortlich für diese Seite:
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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