Baustellenabsicherungen
Bei Baustellen im öffentlichen Straßenraum Wiens ist Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Auf die speziellen Bedürfnisse von sinnesbehinderten und mobilitätsbeeinträchtigten Personen wird im Sinne einer barrierefreien Stadt besonders Bedacht genommen. Von Baustellen dürfen keine vermeidbaren Gefahren ausgehen.
Baustellenhotline
955 59 - Infoline Straße und Verkehr
Montag bis Sonntag von 7 bis 18 Uhr
Kennzeichnung einer sicheren Baustelle
Wichtigstes Gebot: Die Baustelle muss rundherum korrekt abgesichert und klar beziehungsweise eindeutig gekennzeichnet sein. Für diese Maßnahmen gelten die Standards der ÖNORM-Richtlinie V 2104 "Technische Hilfen für blinde, sehbehinderte und mobilitätsbehinderte Menschen".
- Absperrvorrichtungen
- Für Absperrungen dürfen keine Plastikbänder verwendet werden. Die Absperrungen müssen aus festem Material sein.
- Künettenabsicherung
- In maximal 100 Zentimetern Höhe muss eine Latte so angebracht werden, dass sie mindestens 300 Newton horizontalem Druck standhält. Zwischen fünf und maximal 30 Zentimetern Höhe ist (auch bei Gerüsten) eine Tastleiste anzubringen. Bei Absturzgefahr ist eine weitere Latte (Mittelwehr) erforderlich.
- Ersatzgehsteige
- Ersatzgehsteige müssen mindestens 1,50 Meter breit sein.
- Lichtraumprofil
- Bei Gerüsten muss eine Durchgangshöhe von mindestens 2,20 Metern eingehalten werden.
Die in den Richtlinien angeführten Standards sind auf allen Baustellen einzuhalten, um Gefahrenstellen zu vermeiden. Besonders für sinnesbehinderte Menschen bergen nicht ausreichend gesicherte Baustellen eine große Gefahr. Sehbehinderte Personen erkennen Hindernisse auf Gehsteigen oft kaum und nicht rechtzeitig. Blinde Menschen nehmen ausschließlich Hindernisse wahr, die sich in Bodennähe befinden und mit einem Langstock ertastet werden können. Daher wird die Einhaltung der Baustellensicherheitsvorschriften vom Team "Baustellenkontrolle" der Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) laufend überprüft. Mögliche Gefahrenstellen werden rasch entschärft und festgestellte Verstöße geahndet.
Virtuelles Amt
- Meldung von baulichen Barrieren
Öffentlicher Raum, öffentliches Gebäude, fehlende Gehsteigabsenkung,...
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (Magistratsabteilung 46)
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