Neue Regelungen für Wiener Taxis

Taxis am Standplatz

Seit 31. Dezember 2011 gelten in Wien strengere Regelungen für Taxi-, Mietwagen- und Gästewagenunternehmen. Das mit den Sozialpartnern erfolgreich ausverhandelte Paket reicht dabei von der Einführung eines generellen Rauchverbots über die Festlegung höherer Qualitätsstandards der eingesetzten Fahrzeuge bis hin zur Einführung einer Beförderungspflicht für Blindenführhunde. Außerdem müssen ab 1. Jänner 2013 alle eingesetzten Fahrzeuge mit einer funktionierenden Klimaanlage ausgestattet sein.

Dazu die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger:

Mit diesen neuen Bestimmungen wollen wir sowohl im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten als auch des Tourismusstandorts zur Qualitätssicherung im Taxi-Gewerbe beitragen. Ich sehe die Wiener TaxiunternehmerInnen und die LenkerInnen hier als starke PartnerInnen, denn auch ihnen muss der gute Ruf der Wiener Taxis ein zentrales Anliegen sein.

Umrüstung auf Öko-Taxis wird forciert

Anknüpfend an europaweit festgelegte Abgasemissionsgrenzwerte für Personenkraftwagen legen die neuen Regelungen zusätzliche Eignungskriterien für die Fahrzeuge fest. Für das Taxi-Gewerbe neuzugelassene Fahrzeuge müssen seit dem 1. April 2012 den Emissionsgrenzwerten Euro 5 und ab dem 1. September 2015 Euro 6 entsprechen. Sie sind damit bei den Emissionsstandards an die höchste Gesetzgebungsstufe gebunden. Ältere Modelle werden nicht mehr neu zugelassen.

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