Neue Parkgebühren für Wien

Ab 1. März 2012 wird das Parkpickerl billiger. Die Preise für Kurzparken und die Strafen für Falschparken werden angehoben. Die Entschärfung der Parkplatzsituation bedeutet weniger Abgase, weniger Feinstaub und mehr Platz in der Stadt.

Parkende Autos

Ab 1. März 2012 wird der Preis für das Parkpickerl um elf Prozent gesenkt. Kurzparken wird teurer.

Die rot-grüne Stadtregierung hat beschlossen, dass das Parkpickerl für Bezirksbewohnerinnen und Bezirksbewohner ab 1. März 2012 um elf Prozent billiger wird. Anstatt wie bisher zwölf Euro pro Monat wird es ab 1. März zehn Euro monatlich kosten. Zuzüglich der Antrags- und Verwaltungsabgaben sinkt damit der Jahrespreis des Parkpickerls auf rund 179 Euro.

Demgegenüber werden die Preise für das Kurzparken angehoben: Ab 1. März 2012 kosten 30 Minuten Kurzparken einen Euro, 60 Minuten Kurzparken zwei Euro, 90 Minuten drei Euro und 120 Minuten vier Euro. Die Gebühr für Falschparken soll im ersten Halbjahr 2012 von 21 auf 36 Euro angehoben werden.

Weniger Abgase, bessere Luft, mehr Platz

Eine Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung, die Anhebung der Gebühren für das Kurzparken sowie ein strategisches Garagenprogramm und der Ausbau des Öffentlichen Verkehrs führen zu einer Entschärfung der Parkplatzsituation in der Stadt und zu einer Verbesserung der Luftqualität. Denn weniger Autoverkehr in der Stadt bedeutet weniger Abgase, weniger Feinstaub und mehr Platz. Ziel ist, dass möglichst alle, die mit dem Auto nach Wien kommen, dieses am besten schon am Stadtrand abstellen und auf das gut ausgebaute Öffi-Netz umsteigen. Daher wurde auch vor wenigen Wochen eine Verbilligung der Jahresnetzkarte auf einen Euro pro Tag präsentiert.

Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou:

Die Stadt Wien beschreitet damit den Weg des konsequenten Klimaschutzes und der Feinstaubbekämpfung. Wien hat seit Jahren ein massives Feinstaubproblem. Heuer sind bereits an mindestens zehn Messstellen die Grenzwerte für die Feinstaubbelastung überschritten, zum Teil erheblich. Hier können wir nicht einfach zusehen und Jahr für Jahr massive Gesundheitsbelastungen in Kauf nehmen.

Karlheinz Hora, Verkehrssprecher der SPÖ Wien:

Es ist uns doppelt gelungen, die BezirksbewohnerInnen zu entlasten: sowohl bei der Parkplatzsituation als auch beim Parkpickerl-Preis. Während Letzteres billiger wird, führt der höhere Kurzparkpreis zu mehr verfügbaren Parkplätzen. Die Erhöhung für Falschparker ist ein weiterer wichtiger Schritt, um auch Falschparker mit ausländischen Kennzeichen künftig belangen zu können.

Gebührenänderungen im Überblick

Parkschein

Dauer des Parkens

Parkschein bisher

Parkschein nach der Gebührenänderung

30 Minuten

0,60 Euro

1 Euro

60 Minuten

1,20 Euro

2 Euro

90 Minuten

1,80 Euro

3 Euro

120 Minuten

2,40 Euro

4 Euro

10 Minuten

Gratis

Gratis

Parkpickerl

Geltungsdauer

Parkpickerl bisher

Parkpickerl nach der Gebührenänderung

1 Jahr

135 Euro

120 Euro

2 Jahre

270 Euro

240 Euro

1 Jahr (15. Bezirk)

60,60 Euro

60,60 Euro

2 Jahre (15. Bezirk)

121,20 Euro

121,20 Euro

Zusätzlich werden wie bisher 58,99 Euro Verwaltungsabgaben pro Ausstellung des Parkpickerls eingehoben.

Weitere Änderungen

  • Die Pauschale für das erste betriebserforderliche Fahrzeug von Wirtschaftstreibenden wird wie das BewohnerInnen-Parkpickerl von derzeit jährlich 135 Euro auf 120 Euro (ohne Verwaltungsabgaben) verringert.
  • Die Pauschale für weitere Lastfahrzeuge von Wirtschaftstreibenden wird von derzeit jährlich 279,60 Euro auf 249 Euro verringert.
  • Der Tagespauschal-Parkschein für Servicebetriebe, Hotels und Vorführfahrzeuge wird von derzeit 4,60 Euro auf 4,10 Euro verringert.
  • Die sonstigen Pauschalierungen für Nicht-Begünstigte werden von derzeit jährlich 1.524 Euro auf 2.544 Euro angehoben.

Verwendung der Mehreinnahmen

Der Nettoertrag der Parkometerabgabe wird gemäß § 7 der Parkometerabgabeverordnung für Maßnahmen verwendet, die der Erleichterung des innerstädtischen Verkehrs dienen. Die Gelder werden vor allem für die Förderung von Garagenbauten oder die Verbesserung des Öffentlichen Verkehrs verwendet. Weiters werden damit Maßnahmen finanziert, die zu einer Funktionsaufteilung zwischen Individual- und Massenverkehr führen.

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