Der UVS als Behörde

In jedem Bundesland gibt es einen UVS. Der UVS ist eine Verwaltungsbehörde des Landes. Die Organe des UVS haben die Bezeichnung "Mitglieder" und sind bei der Durchführung der ihnen zugewiesenen Verfahren unabhängig und damit weisungsfrei. Daher sind die neun UVS als Tribunale (Gerichte) im Sinne der Europäischen Menschenrechtskommission anzusehen.

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