Mitwirkung bei der Festsetzung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen
Die Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) ist in das Verfahren zur Erstellung der Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne eingebunden. In diesem – aus mehreren Verfahrensschritten bestehenden – Verfahren überprüft die MA 22 die Übereinstimmung der Planungen mit den Zielen des Umweltschutzes.
In Form von Stellungnahmen an die jeweils federführende Abteilung der Stadtteilplanung und Flächennutzung (MA 21 A oder MA 21 B) wirken wir an der Erstellung der Flächenwidmung mit, um die Berücksichtigung des strategischen Umweltschutzes und die Sicherung der Lebensgrundlagen zu erreichen.
Was ist ein Flächenwidmungs- und Bebauungsplan?
Der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan regelt in groben Zügen:
- welche Nutzungen auf einer Liegenschaft zulässig sind (Flächenwidmung)
- ob und wie diese Liegenschaft bebaut werden darf (Bebauungsbestimmungen)
Wer legt die Pläne fest?
Flächenwidmungs- und Bebauungspläne werden von den zuständigen Dienststellen für Stadtteilplanung und Flächennutzung erstellt und im Anschluss vom Gemeinderat verordnet.
Folgende Magistratsdienststellen regeln die Stadtteilplanung und Flächennutzung für Wien:
- Stadtteilplanung und Flächennutzung Innen-West (MA 21 A) - zuständig für die Bezirke: 1 bis 9 und 14 bis 20
- Stadtteilplanung und Flächennutzung Süd-Nordost (MA 21 B) - zuständig für die Bezirke: 10 bis 13 und 21 bis 23
Weiterführende Informationen
Verantwortlich für diese Seite:Wiener Umweltschutzabteilung (Magistratsabteilung 22)
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