Mitwirkung bei der Festsetzung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen

ein Plandokument, auf dem ein Lineal und ein Kugelschreiber liegen

Die Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) ist in das Verfahren zur Erstellung der Flächenwidmungspläne und Bebauungspläne eingebunden. In diesem – aus mehreren Verfahrensschritten bestehenden – Verfahren überprüft die MA 22 die Übereinstimmung der Planungen mit den Zielen des Umweltschutzes.

In Form von Stellungnahmen an die jeweils federführende Abteilung der Stadtteilplanung und Flächennutzung (MA 21 A oder MA 21 B) wirken wir an der Erstellung der Flächenwidmung mit, um die Berücksichtigung des strategischen Umweltschutzes und die Sicherung der Lebensgrundlagen zu erreichen.

Was ist ein Flächenwidmungs- und Bebauungsplan?

Der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan regelt in groben Zügen:

  • welche Nutzungen auf einer Liegenschaft zulässig sind (Flächenwidmung)
  • ob und wie diese Liegenschaft bebaut werden darf (Bebauungsbestimmungen)

Wer legt die Pläne fest?

Flächenwidmungs- und Bebauungspläne werden von den zuständigen Dienststellen für Stadtteilplanung und Flächennutzung erstellt und im Anschluss vom Gemeinderat verordnet.

Folgende Magistratsdienststellen regeln die Stadtteilplanung und Flächennutzung für Wien:

Weiterführende Informationen

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Wiener Umweltschutzabteilung (Magistratsabteilung 22)
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