EMAS

EMAS ist das EU-System für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung. Betriebe, die sich für EMAS entscheiden, wählen ein Umweltmanagementsystem, das ein europäisch anerkanntes Umwelt-Fullservice bietet.

Die Ziele von EMAS sind die systematische Verankerung des Umweltgedankens in alle Unternehmensabläufe, die Sicherstellung der Einhaltung aller einschlägigen Umweltgesetze und Umweltvorschriften, der Aufbau eines wirksamen Umweltmanagementsystems für die Umsetzung selbstdefinierter Umweltziele sowie die Verpflichtung zu einer kontinuierlichen Verbesserung des Umweltschutzes. Mit Hilfe von EMAS können ökologische und ökonomische Schwachstellen in Organisationen beseitigt sowie Material, Energie und damit Kosten eingespart werden können.

Unabhängige externe Umweltgutachterinnen und -gutachter sowie das Umweltbundesamt überprüfen, ob alle EMAS-Anforderungen erfüllt sind. Betriebe, die im Rahmen des ÖkoBusinessPlan Wien ein Umweltmanagementsystem nach EMAS erfolgreich aufgebaut haben, erhalten die EMAS-Auszeichnung und werden in das EMAS-Standortregister eingetragen. Nach drei Jahren wird neuerlich überprüft, ob die Voraussetzungen für einen EMAS-Betrieb weiterhin gegeben sind.

Ist EMAS für Ihren Betrieb richtig?

EMAS, das Europäische Umweltmanagementsystem empfiehlt sich für Betriebe, die Umweltschutz im Management organisatorisch verankern und kontinuierliche Verbesserungen erzielen wollen. Eine verpflichtende Umwelterklärung bietet die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Unternehmenskommunikation.

Unterschied zwischen EMAS und ISO 14001

Förderung

Betriebe, die ein Umweltmanagementsystem nach EMAS im Rahmen des ÖkoBusinessPlan Wien aufbauen wollen, können unabhängig von Betriebsgröße, Branche und Besitzverhältnissen um die Förderung ihres Aufwands für den Aufbau dieses Umweltmanagementsystems ansuchen.

Die Förderung beträgt 8.880 Euro netto bei 160 Stunden individueller Beratung, gefördert aus Mitteln der Stadt Wien, des WIFI Wien und der Umweltförderung im Inland des Lebensministeriums. Werden weniger Beratungsstunden benötigt, so wird der Fördersatz aliquot berechnet.

Das Beratungshonorar ist zwischen Betrieb und Beraterin sowie Berater frei vereinbar. Als Mindeststundensatz für die Beratung gilt gelten Euro.

Bei Betrieben, die an ÖKOPROFIT teilgenommen haben, werden 100 Beratungsstunden mit insgesamt 5.097 Euro gefördert.

Für Bildungseinrichtungen, sozialökonomische Betriebe und staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften übernimmt die Stadt Wien die Umsatzsteuer.

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Wiener Umweltschutzabteilung (Magistratsabteilung 22)
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