Wiener Naturwacht

Die Naturschutzbehörde (Bereich Umweltrecht der Wiener Umweltschutzabteilung - MA 22) bestellt freiwillige ehrenamtliche Naturwacheorgane. Das Ziel ist, Unterstützung bei der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Wiener Naturschutzgesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen zu erhalten. Mitglieder der Wiener Naturwacht leisten wertvolle Aufklärungsarbeit gegenüber jenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, welche in Unkenntnis die Gesetze übertreten. Die Wiener Naturwacht ist sehr um eine Sensibilisierung für Belange des Natur- und Umweltschutzes bemüht. Festgestellte Übertretungen oder Missstände werden der Naturschutzbehörde mitgeteilt.

Aufgaben

Die Aufgaben der Wiener Naturwacheorgane umfassen folgende Bereiche:

  • Kontinuierliche Überprüfung des Erhaltungszustandes und der Erhaltungsmaßnahmen von Naturdenkmälern, geschützen Landschaftsteilen, ökologischen Entwicklungsflächen, geschützten Biotopen und Landschaftsschutzgebieten
  • Durchführung von Pflegemaßnahmen (wie Reinigungsarbeiten, Rückschnittmaßnahmen zum Beispiel im Bereich Afritschteich, Schönungsteich Bisamberg, Naturdenkmal Plachygasse, Naturdenkmal Eichelhofstraße)
  • Beteiligung an geplanten Kontrollen bei Veranstaltungen und auch in bekannten Problembereichen gemeinsam mit der zuständigen Fachabteilung (unter anderem Naturdenkmal Himmelwiese, Prater, Wienerberg)
  • Durchführung und Beteiligung an naturschutzfachlichen Aktionen (wie Betreuung der Amphibienwanderstrecken, Transport und Sichtung von Fledermäusen mittels Detektor)
  • Weitergabe von naturschutzrelevanten Informationen (wie Sicherungsmeldungen, Tierfunden)

Voraussetzungen

Die Bestellung der Naturwacheorgane erfolgt über die Naturschutzbehörde. Interessierte müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Vollendung des 19. Lebensjahres
  • Körperliche und geistige Eignung (amtsärztliche Untersuchung) sowie Verlässlichkeit (Strafregisterauszug)
  • Besuch eines Ausbildungskurses
  • Ablegung einer Prüfung über relevante Rechtsvorschriften beziehungsweise der Nachweis einer einschlägigen Fachausbildung
Verantwortlich für diese Seite:
Wiener Umweltschutzabteilung (Magistratsabteilung 22)
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