Geschützte Arten und Biotope

Welche Arten werden geschützt?

Alle geschützten Arten sind in der Wiener Naturschutzverordnung aufgelistet. Die Verordnung enthält je nach Gefährdungsgrad "geschützte", "streng geschützte" oder "prioritär bedeutende" Arten. Zu den streng geschützten Arten zählen zum Beispiel alle Fledermäuse, ein Großteil der Vögel, die Schlingnatter, Fische oder der Hirschkäfer. Allgemeine Schutzbestimmungen gelten für alle Arten, die in Wien vorkommen. Jede mutwillige Störung, Beschädigung oder Vernichtung aller frei lebenden Tiere und Pflanzen in Wien ist verboten.

Für das Sammeln größerer Mengen von Tieren oder Pflanzen in der Natur ist eine Sammel- oder Fangbewilligung erforderlich. Eine Bewilligung kann nach § 14 Wiener Naturschutzgesetz erteilt werden, wenn die Sammlung oder das Fangen für die Erhaltung der Art nicht nachteilig ist und für die notwendige Schonung der Tiere bzw. Pflanzen gesorgt wird. In der Bewilligung wird Umfang, Zeit, Ort und die Art der Tätigkeit festgelegt. Die Bewilligung kann nur befristet erteilt werden. Ein formloser Antrag an die Naturschutzbehörde genügt.

Auswahl streng geschützter Tierarten

Auswahl prioritär bedeutender, streng geschützter Tierarten

Auswahl geschützter Tierarten

Häufig anzutreffendes Wildtier in der Stadt

Welche Biotope werden geschützt?

Ziel des Biotopschutzes in Wien ist der Erhalt von abgegrenzten biologischen Einheiten. Dazu gehören zum Beispiel Trockenrasen, Feuchtwiesen oder Teiche. Die vom Verschwinden bedrohten Biotoptypen sind in der Wiener Naturschutzverordnung aufgelistet. In der Verordnung sind auch Biotoptypen zu finden, deren Erfassung durch europarechtliche Vorschriften vorgeschrieben ist.

Rechtliche Grundlagen

Verordnung der Wiener Landesregierung über den Schutz wild wachsender Pflanzen- und frei lebender Tierarten und deren Lebensräume sowie zur Bezeichnung von Biotoptypen (Wiener Naturschutzverordnung)

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