Geschützte Arten und Biotope
Welche Arten werden in Wien geschützt?
Alle geschützten Arten sind in der Wiener Naturschutzverordnung aufgelistet. Die Verordnung enthält je nach Gefährdungsgrad "geschützte", "streng geschützte" oder "prioritär bedeutende" Arten. Zu den streng geschützten Arten zählen zum Beispiel Fledermäuse, ein Großteil der Vögel, die Schlingnatter, Fische oder der Hirschkäfer. Allgemeine Schutzbestimmungen gelten für alle Arten, die in Wien vorkommen. Jede mutwillige Störung, Beschädigung oder Vernichtung aller frei lebenden Tiere und Pflanzen in Wien ist verboten.
Für das Sammeln größerer Mengen frei lebender Arten ist eine Sammel- oder Fangbewilligung erforderlich. Eine Bewilligung kann nach § 14 Wiener Naturschutzgesetz erteilt werden, wenn die Sammlung oder das Fangen für die Erhaltung der Art nicht nachteilig ist und für die notwendige Schonung der Tiere gesorgt wird. In der Bewilligung wird Umfang, Zeit, Ort und die Art der Tätigkeit festgelegt. Die Bewilligung kann nur befristet erteilt werden. Ein formloser Antrag an die Naturschutzbehörde genügt.
- Besondere Schutzmaßnahmen für Tier- und Pflanzenarten
- Folder "Haben Sie mich schon in Wien gesehen?" - Wildtiere in der Stadt: 555 KB PDF
Auswahl streng geschützter Tierarten
Auswahl prioritär bedeutender, streng geschützter Arten
Auswahl geschützter Tierarten
Häufig anzutreffendes Wildtier in der Stadt
Welche Biotope werden in Wien geschützt?
Ziel des Biotopschutzes ist der Erhalt von abgegrenzten biologischen Einheiten. Dazu gehören zum Beispiel Trockenrasen, Feuchtwiesen oder Teiche. Die vom Verschwinden bedrohten Biotoptypen sind in der Wiener Naturschutzverordnung aufgelistet. In der Verordnung sind auch Biotoptypen zu finden, deren Erfassung durch europarechtliche Vorschriften vorgeschrieben ist.
Rechtliche Grundlagen
Verantwortlich für diese Seite:Wiener Umweltschutzabteilung (Magistratsabteilung 22)
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