Partikelfilterpflicht für Offroad-Geräte

Seit 1. September 2006 gilt in Wien die Partikelfilterpflicht für Baumaschinen über 37 kW. Durch diese Maßnahme wird die Feinstaubbelastung in Wien erheblich reduziert.

Im Rahmen der Umweltförderung des Bundes förderte die Kommunalkredit Public Consulting GmbH die Nachrüstung mit maximal 50 Prozent. Die Förderaktion galt bis 31. Dezember 2006.

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