Auswirkungen der Kleinfeuerungen auf die Luftqualität
Als Kleinfeuerungen werden ortsfeste Anlagen zur Energieumwandlung im Haushaltsmaßstab bezeichnet. Darunter fallen in erster Linie Raumheizungs- und Warmwasseranlagen.
Wegen ihrer kleinen Dimensionen tragen Kleinfeuerungen relativ zu ihrer Leistung meist viel stärker zur Luftverschmutzung bei als große Kraftwerke.
- Besonders schlecht ist die Verbrennung von festen Brennstoffen (Kohle, Stückholz), weil sie sehr ungleichmäßig erfolgt und damit zwangläufig unvollständig ist. Je unvollständiger aber die Verbrennung ist, desto mehr Luftschadstoffe (beispielsweise Kohlenmonoxid, NMVOC, Feinstaub) werden freigesetzt. Schwefeldioxid spielt nur bei schwefelhaltiger Kohle eine Rolle.
- Die Verbrennung von flüssigen Brennstoffen ist deutlich sauberer als die Verbrennung fester Brennstoffe, wobei aber die Qualität des Heizöls eine große Rolle spielt.
- Gasförmige Brennstoffe können sehr sauber verbrannt werden. Es entsteht nur wenig Kohlenmonoxid, NMVOC oder Feinstaub. Allerdings entsteht gerade wegen der guten Verbrennung ein hoher Anteil an Stickstoffoxid.
- In Wien tragen die Kleinfeuerungen nur relativ wenig zum gesamten Luftschadstoffausstoß bei. Bei Kohlenmonoxid und Schwefeldioxid sind es etwa 20 bis 25 Prozent, bei Kohlendioxid knapp 20 Prozent und bei Stickstoffoxid und Feinstaub etwa zehn bis 15 Prozent. Die einzelnen Brennstoffe sind allerdings recht unterschiedlich am Schadstoffausstoß beteiligt. In Wien werden etwa zwei Drittel der gesamten Wohnfläche, das sind etwa 41,2 Millionen Quadratmeter mit Kleinfeuerungen, der Rest mit Fernwärme oder Strom beheizt. Für über 80 Prozent dieser Flächen werden Erdgasheizungen verwendet, weitere knapp 15 Prozent mit Heizöl, und der Rest etwa je zur Hälfte mit Holz und Kohle.
Wer darf womit heizen?
Ein Heizgerät darf prinzipiell nur mit jenem Brennstoff betrieben werden, für den es zugelassen ist (Typenprüfung). Derzeit gibt es in Wien keine gesetzlichen Verbote für den Einsatz von Brennstoffen. Es dürfen aber keine Anlagen in Österreich verkauft werden, bei denen nicht eine Typenprüfung gemäß Wiener Kleinfeuerungsgesetz durchgeführt wurde. Bei der Typenprüfung von Kleinfeuerungsanlagen werden zum Beispiel die Wärmeleistung, die Abgaszusammensetzung und Abgastemperatur festgestellt. Jeder Erzeuger oder Importeur ist verpflichtet, die technische Dokumentation über die Typenprüfung jeder in Verkehr gebrachten Kleinfeuerungsanlage beizulegen.
Weiterführende Informationen
Abgasmessungen gemäß Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz
Verantwortlich für diese Seite:Wiener Umweltschutzabteilung (Magistratsabteilung 22)
Kontaktformular
