Fahrverbot in Wien für vor 1992 zugelassene LKW
Fahrverbot für alte LKW in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland seit 1. Juli 2008
Im Kampf gegen Feinstaub und Stickoxide hat die Stadt Wien bereits zwei umfassende Maßnahmenpakete beschlossen. Die Maßnahmen zur Reduktion der Staubbelastung werden in allen Bereichen konsequent umgesetzt. So wurde beispielsweise die Partikelpflicht für Baumaschinen, die sogenannten Offroad-Motoren, verordnet. Wien arbeitet im Kampf gegen Luftschadstoffe eng mit den benachbarten Ländern Niederösterreich und Burgenland zusammen. Eine weitere Maßnahme ist mit 1. Juli 2008 in allen drei Bundesländern in Kraft getreten: Ein Fahrverbot für LKW, die vor 1992 erstmals zugelassen wurden. Betroffen ist in Wien das gesamte Stadtgebiet, inklusive Autobahnen. Diese Maßnahme trifft die ganz alten "Stinker", die acht mal mehr Schadstoffe emittieren als moderne LKW. Das Einsparungspotenzial in Wien liegt jährlich bei 1,9 Tonnen Feinstaub und 43 Tonnen Stickoxide (NOx).
Vom LKW-Fahrverbot betroffene Fahrten
Vom Fahrverbot betroffen sind Fahrten mit LKW, die vor 1992 erstmals zugelassen wurden, egal ob mit Diesel- oder Benzinmotor.
Generell verboten sind
- Fahrten zu privaten Zwecken (auch wenn der LKW oder das Sattelzugfahrzeug auf eine Firma angemeldet ist),
- gewerbliche Fahrten ohne Ladetätigkeit und
- Transitfahrten, das heißt gewerbliche Fahrten durch das betroffene Sanierungsgebiet. Das ist in Wien das gesamte Stadtgebiet.
Ausnahmen
Gewerbliche Lieferfahrten, die ihren Ausgangspunkt in Wien haben oder nach Wien liefern, sind laut dem Bundes-IG-L (Immissionschutzgesetz-Luft) vom Fahrverbot ausgenommen ("Ziel- und Quellverkehr").
Bei der Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) können Ausnahmegenehmigungen beantragt werden, etwa für LKW, bei denen durch technische Maßnahmen (zum Beispiel Nachrüstung) der Abgas-Standard von 1992 und später erreicht wird.
Die Verordnung ist im Landesgesetzblatt für Wien veröffentlicht und dort einsehbar.
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