EU-Umgebungslärmrichtlinie
Mit der seit 2002 geltenden EU-Umgebungslärmrichtlinie (EU-Richtlinie 2002/49/EG zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - END) soll in allen EU-Mitgliedsstaaten die Basis dafür geschaffen werden, Umgebungslärm zu mindern. "Umgebungslärm" beinhaltet Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen als Lärmquellen. In Ballungsräumen wird das gesamte Straßen- und Schienennetz sowie Gelände für industrielle Tätigkeiten berücksichtigt. Europaweit haben dazu Expertinnen und Experten Lärmkarten und Aktionspläne ausgearbeitet. Wien hat als erstes Bundesland Österreichs die EU-Umgebungslärmrichtlinie auf Landesebene umgesetzt und setzt seit Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung für die Wienerinnen und Wiener.
Lärmkarten, Konfliktpläne und Aktionspläne
Mit dem Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz und den Landesgesetzen der einzelnen Bundesländer wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie in österreichisches Recht umgesetzt. Dabei ziehen die Bundesländer gemeinsam mit Umweltministerium, Wirtschaftsministerium und Verkehrsministerium an einem Strang. In diesem Zusammenhang mussten die Länder schrittweise folgende Maßnahmen erarbeiten:
- Ermittlung der Lärmbelastung durch Umgebungslärm anhand von strategischen Lärmkarten
- Darstellung der Überschreitungen der Schwellenwerte als "Konfliktpläne". Für den Verkehr auf Straßen gilt ein Schwellenwert von 60 Dezibel für den Lärmindex am Tag (Lden) und 50 Dezibel für den Lärmindex in der Nacht (Lnight)
- Ausarbeitung von Aktionsplänen auf Grundlage der Ergebnisse der Lärmkarten und der Konfliktpläne
- Sicherstellung der Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen
Die strategischen Lärmkarten, Konfliktpläne und Aktionspläne wurden vom Umweltbundesamt unter www.umgebungslaerm.at veröffentlicht. Hier finden Sie auch alle Lärmdaten für den Ballungsraum Wien.
Weiterführende Informationen
Die EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm bildet die Basis für das Wiener Umgebungslärmschutzgesetz und die Wiener Umgebungslärmschutzverordnung, auf dessen Grundlage oben angeführte Lärmkarten, Konfliktpläne und Aktionspläne erarbeitet wurden.
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