Zu Hause und in der Nachbarschaft - Ratschläge und Tipps zur Lärmminderung

Eine Wohnung, in der die Wand aufgebrochen ist und Rohre verlegt wurden.

Nachbarschaftslärm wird durch Wohnungsnachbarinnen und -nachbarn verursacht. Lärmstörungen aus dem öffentlichen Raum und aus Parkanlagen gehören ebenfalls dazu. Von Nachbarschaftslärm sind weniger Personen betroffen als vom Straßenverkehrslärm. Für die einzelne Person kann Nachbarschaftslärm von erheblicher Bedeutung sein. Er ist Quelle steter Belästigung und sowohl Auslöser als auch Symptom sozialer Konflikte. Die Lösungsmöglichkeiten sind beschränkt, weil der Konflikt auch die Lärmverursacherinnen und -verursacher in vitalen Interessen trifft.


Folgende Maßnahmen erleichtern das Leben mit lärmenden Nachbarinnen und Nachbarn:

Raumaufteilung

Wenn Sie in Ihrer Wohnung unter Lärm leiden, überprüfen Sie, ob Sie die Zimmer nicht anders aufteilen können. Räume, in denen der Lärm weniger ausmacht wie Küche, Abstellraum oder Esszimmer, sollen in die Richtung zur Lärmquelle (zum Beispiel hin zur Straße) angeordnet werden. Die Zimmer, wo es unbedingt ruhig sein soll, zum Beispiel Schlafzimmer, Kinderzimmer oder vielleicht auch Wohnzimmer, sollten zum Innenhof hin platziert werden.

Informationen erhalten Sie bei der Wiener Gebietsbetreuung.

Schallschutz

Wohnungen sollten soweit schallgedämmt sein, dass ihre Bewohnerinnen und Bewohner vor störenden Geräuschen aus den Nachbarwohnungen geschützt sind. Zwischen den Wohnungen wird eine bewertete Normschallpegeldifferenz von mindestens 55 Dezibel nach der ÖNORM B 8115-2 gefordert. Messungen, ob das auch bei Ihrer Wohnung der Fall ist, werden von der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien (MA 39) durchgeführt. Dort und bei der Wiener Gebietsbetreuung erfahren Sie auch, welche Art von Schallschutz nachträglich eingebaut werden kann.

Musik und TV

Zimmerlautstärke bei TV und Stereoanlage schont das eigene Gehör und das der Nachbarinnen und Nachbarn. Die richtige Anordnung der Boxen ist wichtig. Stellen Sie die Lautsprecherboxen nicht direkt auf den Boden oder hängen Sie diese nicht an die Wand zur Nachbarwohnung.

Wenn Sie gerne laute Musik hören, sollten Sie Kopfhörer verwenden. So brauchen Sie sich auch nicht über andere Nebengeräusche ärgern, die den Hörgenuss schmälern. Ein Musikzimmer kann schallgedämmt werden (zum Beispiel durch abgehängte Zwischendecken, Vorsatzschalen an den Wänden oder schalldämmende Matten unter dem Klavier oder Schlagzeug).

Feste und Partys

Feste werden gefeiert, wie sie fallen. Am besten informieren Sie Ihre Nachbarinnen und Nachbarn rechtzeitig, dass es etwas lauter werden könnte. Oder Sie laden ihre Nachbarinnen und Nachbarn zur Party ein. Wer selbst mitfeiert, wird sich kaum beschweren.

Ruhezeit

Als Ruhezeiten gelten im Allgemeinen die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr sowie Sonntage und Feiertage. Besonders laute Tätigkeiten, wie zum Beispiel Rasenmähen, sind während dieser Zeiten per Gesetz verboten. Hämmern und Bohren während der Ruhezeiten verärgert die Nachbarinnen und Nachbarn. Ein lärmarmes Leben nach dem Motto: "Mache keinen Lärm, der dich selbst stören würde", empfiehlt sich.

Problemfälle

Lärmprobleme mit den Nachbarinnen und Nachbarn können oft durch mehr Toleranz oder einfache Gespräche gelöst werden. Der erste Weg sollte also zu den Lärm verursachenden Nachbarinnen und Nachbarn und nicht zur Polizei führen. Hilft das nichts, wenden Sie sich an ihre Vermieterin beziehungsweise ihren Vermieter oder an die Hausverwaltung. Falls auch das nicht fruchtet, kann nur mehr der zivile Rechtsweg beschritten werden. Bei Lärmbelästigung durch Privatpersonen hilft das Administrationsbüro der Bundespolizeidirektion Wien.

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Wiener Umweltschutzabteilung (Magistratsabteilung 22)
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