Abfallkonzepte und Schadstofferkundung für Baustellen
Mit dem Inkrafttreten der Novelle zum Wiener Abfallwirtschaftsgesetz (LGBl Nr. 48/2010) besteht seit 1. Jänner 2011 für größere Bauvorhaben wie zum Beispiel Abbrüche und Neubauten eine Verpflichtung zur Erstellung eines Abfallkonzeptes und zur Durchführung einer Schadstofferkundung.
Abfälle und Aushubmaterialien von Baustellen bilden den größten Anteil am gesamten Abfallstrom in Österreich. Knapp über 50 Prozent der in Österreich anfallenden Abfallmenge entstammen dem Sektor Bauwesen. Durch die Erstellung eines Abfallkonzeptes erhält der Bauherr bereits im Planungsstadium seines Bauvorhabens einen detaillierten Überblick über die anfallenden Abfallarten und Abfallmengen. Das Abfallkonzept soll den Bauherrn anleiten verwertungsorientierte Abbruchtechniken, effektive Abfalltrennsysteme, Abfallvermeidungsmaßnahmen und Verwertungswege vorzusehen.
Das Abfallkonzept ist auch als Basis für eine zielgerichtete Ausschreibung der Entsorgungsleistungen zu verwenden.
Für folgende Bauvorhaben ist gemäß § 10a des Wiener Abfallwirtschaftsgesetzes ein Abfallkonzept zu erstellen:
- Errichtung oder Abbruch von Bauwerken, die einen Brutto-Rauminhalt von mehr als 5.000 Kubikmeter aufweisen.
- Zubauten mit einem Brutto-Rauminhalt von mehr als 5.000 Kubikmeter sowie bauliche Änderungen oder Teilabbrüche von Bauwerken, sofern die davon betroffenen Teile des Gebäudes oder des Bauwerks insgesamt einen Brutto-Rauminhalt von mehr als 5.000 Kubikmeter aufweisen.
- Neubau, wesentliche Änderungen (zum Beispiel Ausbaumaßnahmen, Änderungen der Trasse), Abbruchmaßnahmen oder Generalsanierungsarbeiten von Straßen oder Eisenbahnstrecken bei einer Länge von mehr als 1.000 Metern.
Die Erstellung eines Abfallkonzepts bringt auch Klarheit, wer für die Einhaltung der jeweiligen Rechtsvorschriften zuständig ist (zum Beispiel Bauherr, Generalauftragnehmer oder Entsorgungsunternehmen). Die frühzeitige Auseinandersetzung mit den abfallwirtschaftlichen Rechtsvorschriften hilft mit, die auf das Bauvorhaben anzuwendenden Vorschriften transparent zu machen und die Verantwortlichkeiten festzulegen.
Muster-Abfallkonzept der Wiener Umweltschutzabteilung (MA 22) für Baustellen: 76 KB PDF • 310 KB RTF
Schadstofferkundung
Abfälle von Baustellen sind oft mit Schadstoffen belastet. Sie müssen gesondert behandelt werden, um negative Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden. In Industrie- und Wohngebäuden können sich Schadstoffe wie zum Beispiel Asbest, PAK und PCB finden. Mit der verpflichtenden Schadstofferkundung und einer gesonderten Behandlung dieser kontaminierten Abfälle kann eine Verbreitung der Schadstoffe auf unbelastete Abfälle verhindert werden.
Bei Abbrüchen in Wien, die mehr als 5.000 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt umfassen oder bei denen auf Grund der Vornutzung die begründete Annahme besteht, dass Baumaterialien schadstoffbelastet sind (zum Beispiel metall- und mineralölverarbeitende Betriebe, Betriebe der chemischen Industrie) ist eine Schadstofferkundung durchzuführen.
Informationsblatt "Abfallkonzept für Baustellen/Schadstofferkundung von Bauwerken": 1,5 MB PDF • 2,6 MB RTF
Verantwortlich für diese Seite:Wiener Umweltschutzabteilung (Magistratsabteilung 22)
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